Ein von Wiesen und Wald umgebener Reiterhof. Wie geschaffen für die Trainingsarbeit und mit ausreichendem Abstand zu anderen Wohnhäusern. Mitglieder der Hundestaffel empfangen uns standesgemäß: mit Gebell. Natürlich handelt es sich dabei um die tierischen Mitarbeiter der Teams. In einem Büro mit Aussicht in die Reithalle treffen wir uns mit Leiter Peter F. zum Interview, um über Polizeiaufgaben von Mensch und Tier zu sprechen. Nach der ausgesprochen freundlichen Begrüßung geht es direkt zur Sache.
Es dauert lange, um Beamtin oder Beamter der Hundestaffel zu werden. „Viel Geduld ist da gefordert“, so Peter F., „Abitur, die Ausbildung zum gehobenem Dienst an der Fachhochschule der Polizei, dann Streifendienst als Schutzmann und mindestens drei Jahre Hundertschaft sind Voraussetzungen, um sich dann für eine Stelle bei der Hundestaffel bewerben zu können“.
Bei den Hunden wird nach Rasse, Intelligenz, Spieltrieb und Gehorsam ausgewählt. Momentan hat die Düsseldorfer Hundestaffel Deutsche und Belgisch/Holländische Schäferhunde (Mecheler). „Schäferhunde sind geschmeidige, schnelle und flinke Hunde mit gutem Geruchssinn und hoher Intelligenz. Die Hunde werden entweder von bestimmten Züchtern oder aus eigener Zucht geholt. Jede neue Hundeführerin, jeder neue Hundeführer bekommt von Anfang an seinen eigenen Hund.“ Der Hund lebt dann wie ein Familienmitglied beim Hundeführer. Voraussetzung dafür sind, dass ein großer Garten zur Verfügung steht, in dem ein Zwinger, der mindestens eine Größe von 3×4 Meter hat, aufgestellt werden kann. Im Zwinger befindet sich eine isolierte Hundehütte. Der Diensthund muss ein ausgeprägtes Sozialverhalten besitzen. Er muss mit den Kindern der Führer und anderen Einsatzkräften problemlos zurechtkommen.
Nicht selten besitzt ein Hundeführer drei Hunde: einen „Rentner“, einen aktiven Hund und einen Junghund, der an seine Aufgaben herangeführt wird. Zum sicheren Transport der Tiere werden Hundeboxen, die hinten im Kofferraum der zivilen Dienstwagen fest verschraubt sind, genutzt. Peter F. weiter: „Die Kosten für den Hund, wie zum Beispiel Futter und Tierarzthonorare, übernimmt das Land. Die Ausbildung eines Polizeihundes dauert circa drei bis sechs Monate. Danach haben sie schon ihre erste Prüfung. In der Ausbildung lernen sie Gehorsam, den Geruchssinn einzusetzen, und Anweisungen wie Fuß, Sitz und Platz zu befolgen.
Im Einsatz darf ein Polizeihund einen Täter nur beißen, wenn der Hundeführer es ihm ausdrücklich befiehlt oder wenn der Täter den Hundeführer angreift. Dann kommt Peter F. zum wichtigsten Thema: dem Einsatzgeschäft. „Hat der Polizeihund einen Täter gestellt und dieser bleibt unbeweglich stehen, bleibt der Hund vor ihm stehen und verbellt ihn. Der Hund darf nicht zubeißen, wenn der Täter den Anweisungen folgt und regungslos stehenbleibt. Der Hund muss unbedingt die Anweisungen und Befehle seines Hundeführers befolgen. Hat der Hund zugebissen, muss er auf Zuruf seines Führers sofort auslassen. Der Hund beschützt seinen Führer, erschnüffelt Personen, stellt sie, bildet Absperrungen und unterstützt bei Razzien“, erläutert Peter F.
Die Hunde werden jedes Jahr aufs Neue geprüft. Fällt der Hund bei der Prüfung durch, darf er nicht in den Einsatz. Erst wenn er die Abnahme besteht, darf er wieder eingesetzt werden. Die Ausbildungen für einen Polizeihund unterscheiden sich nach Rauschgiftspürhund, Sprengstoffspürhund, Waffenspürhund, Leichenspürhund oder Brandmittelspürhund.
„Hat der Hund seine Dienstzeit nach ungefähr zehn Jahren beendet, bekommt er sein Gnadenbrot“, so Peter F.. Der Hund bleibt bei seinem Führer bis er stirbt, so lautet die Vereinbarung. Mit ihren großartigen Fähigkeiten sind die Hunde aus der Polizeiarbeit nicht fortzudenken. Die Vierbeiner halten ihren zweibeinigen Gefährten den Rücken frei. Dafür sind sie auch bereit ihr Leben einzusetzen.
Nach dem Gespräch hat Peter F. noch eine Überraschung parat: Auf dem Übungsgelände gibt es als Höhepunkt noch eine praktische Vorführung. Ein Hundeführer präsentiert zunächst eine Lektion zur Unterordnung. Danach führt er mit einem weiteren Kollegen, der den Täter darstellt und entsprechend Schutzkleidung trägt, die Festnahme eines Täters vor. Tatsächlich stellt der Hund den Täter, verbellt ihn, ohne ihn anzugreifen, solange er sich ruhig verhält. Nachdem der Täter zum Angriff übergeht, beißt der Hund zu. Auf Zuruf seines Führers lässt er danach sofort aus. Danach darf er zur Belohnung mit dem Armschutz als Beute abziehen. Eine beeindruckende Vorstellung.
Lena Salewski, Hilden, Wilhelmine-Fliedner-Schule