Tierversuche sind in Deutschland seit 1998 und seit 2004 in der EU verboten.
Dennoch werden Versuche in diesem Bereich weiterhin durchgeführt. Trotz des Verbotes von Tests an Tieren für Kosmetik im Jahre 1998 in Deutschland und im Jahr 2004 in der gesamten EU, werden diese weiterhin durchgeführt, da die Hersteller in Drittländer ausweichen können.
Außerdem wurden nur die Tests der Endstoffe untersagt, wobei viele Inhaltsstoffe aber als „harmlos“ gelten und somit weiterhin an Tieren getestet werden können. Einige der Stoffe, wie die möglicherweise schleimhautreizenden, werden meistens an Kaninchen getestet, da deren Augen ähnlich empfindlich sind wie unsere.
Die Chemikalien werden den Kaninchen in die Augen getropft und darauf werden sie in sehr enge Boxen gesperrt, in denen ihr Kopf aus dem Gitter herausragt, damit ihnen die Stoffe nicht heraustropfen. Bei solchen Tests wurden 2005 bereits 505 der Tiere dieser Art allein für Schleimhautreizungstest verwendet.
Für die gesamte Anzahl an Tests wurden aber bisher mehrere Millionen Kaninchen benutzt, darunter 0,31 Millionen. Sie hatten danach bleibende Schäden bzw. starben.
Am häufigsten wurden Mäuse (6,42 Millionen mit bleibenden Schäden) gebraucht, am seltensten Meerschweinchen mit 0,26 Millionen.
Dabei wurden bereits in den 80er Jahren Alternativen gefunden, darunter bebrütete Eier, die auch heute für diesen Zweck genommen werden.
Außerdem könnten auch aus Operationen zur Verfügung gestellte Zell- und Gewebekulturen benutzt werden, wie auch speziell entwickelte, künstliche Haut.
Mit diesen Methoden versuchen auch heute viele Tierschutzverbände Versuche an Tieren zu verhindern.
Jeanette Schweikert, Viersen, Albertus-Magnus-Gymnasium