Serie: Reportagen der Marienschule – Unbemannte Flugobjekte

Man sieht nichts außer eine große Wiese und zwei Personen mit großen Fernbedienungen in der Hand. Sie sehen sehr konzentriert aus, denn sie steuern gerade ihre bunt leuchtenden Drohnen.

Drohnen sind bis zu zwei Kilogramm schwere Flugobjekte, welche vier, sechs und sogar acht Propeller haben und oft mit einer hochauflösenden Kamera bestückt sind. Sie sind leise und bewegen sich rasend schnell durch die Luft. In der Fachsprache nennt man die Fluggeräte Multicopter und es gibt viele Verwendungen für sie.

„Ob zum Spaß haben, für Filme oder zum Rennen fliegen: Die Einsatzgebiete der Drohnen sind groß. Mit den Kameras kann man auch die Qualität von Häusern und Brücken überprüfen und somit für mehr Sicherheit sorgen“ , sagt Julius N., er ist selbst Kameradrohnenpilot und fliegt schon seit zwei Jahren.

Bei Rennen beschleunigen die Fluggeräte auf bis zu 120 KM/H in bis zu 3 Sekunden. Jedoch ist dieses Hobby auch sehr teuer. Wer anfangen will muss oft mehr als 600€ bezahlen und die Drohne selbst zusammenbauen. Spielzeugdrohnen mit schlechterer Kamera gibt es schon für 40€. Sind Drohnen nur ein Kinderspielzeug oder auch was für Erwachsene?

„Eigentlich sind Drohnen für jeden, der sie steuern kann. Die Empfehlung von 14 Jahren sollte beachtet werden, aber wenn die Eltern es dem Kind zutrauen, finde ich, soll es auch früher Drohnen fliegen können. Wer will schon nicht mal seine Stadt oder sein Haus von oben zu sehen“, sagt Julius N.

Aber ist das Ganze legal? Jeder kann diese Geräte kaufen und damit Leute und andere Dinge filmen, die er so nicht sehen könnte. Grundsätzlich gilt das Recht am eigenen Bild und es darf nur in Sichtweite und nicht in der Nähe von Flughäfen geflogen werden. Außerdem darf nicht ohne Einwilligung des Grundstückseigentümers geflogen werden Bis zu einem Fluggewicht von fünf Kilogramm ist Modellflug grundsätzlich erlaubnisfrei. Das heißt, es wird für das Gelände, von dem aus der Aufstieg erfolgt, und für den Aufstieg selbst keine gesonderte Erlaubnis benötigt. Ist der Multicopter schwerer, wird eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde benötig. Außerdem sind Modellfluggeräte, wie Drohnen, versicherungspflichtig. Seit der neuen Luftverkehrsordung, welche am 1. April 2017 erschienen ist, besteht auch eine Kennzeichnungspflicht. „Die neuen Gesetze sind eigentlich keine Einschränkung, sondern sorgen nur für mehr Sicherheit in der Luft und verhindern Terroranschläge und Ähnliches. Jedoch sollte noch überprüft werden, wem man eine Drohne verkauft“, meint Julius N.

Wenn die Sicherheit geboten ist, sind Drohnen sicherlich eine gute Sache, da Sie viele Einsetzungsmöglichkeiten haben und sogar, wenn sie mit einer Kamera ausgestattet sind, der Polizei und Feuerwehr helfen können.

Florian Wahl, 8e, Marienschule