Überall laufen Menschen über die Gänge, viele weitere warten vor Zimmern. Am Eingang muss man jedoch zuerst durch eine Sicherheitskontrolle wie beim Flughafen und muss Mobiltelefone und spritze Metallgegenstände abgeben. Die ist das Amtsgericht Wuppertal.
Es ist 9 Uhr. Plötzlich kommt eine Staatsanwältin angelaufen, sie wirkt ein wenig gehetzt, denn die erste Verhandlung soll schon in wenigen Minuten beginnen. Dann betritt sie den Sitzungssaal und setzt sich auf den Stuhl des Staatsanwalts. Nun eröffnet der Richter die Verhandlung und der Angeklagte wird vom Protokollführer aufgerufen. Als keiner erscheint, beschließt die Staatsanwältin nachzusehen. Doch der Angeklagte ist auch draußen nicht zu finden, nur dessen Anwalt. Dieser erzählt, dass der Angeklagte krank und beim Arzt sei. Daraufhin schließt der Richter die Verhandlung und verkündet, dass, sollte der Angeklagte beim nächsten Gerichtstermin nicht erscheinen, dieser wohl von der Polizei vorgeführt werden wird.
Der Protokollführer ruft zunächst um 9.30 Uhr den nächsten Angeklagten und die Zeugen auf, während der Richter sagt, dass jetzt ein unter 21-Jähriger angeklagt wird, es könnte noch das Jugendstrafrecht greifen und dann müsste er im schlimmsten Falle nur über das Wochenende in den Arrest.
Dann betreten alle den Sitzungssaal. Es geht um den Diebstahl eine Mobiltelefons. Zunächst liest die Staatsanwältin die Anklageschrift vor der Richter belehrt alle Zeugen über ihre wahrheitsgemäße Aussage und ihre Rechte. Dann bittet die Zeugen draußen zu warten. Dann befragt der Richter den Angeklagten über den Tathergang. Dieser schildert die Tat. Er gibt an, dass nicht er, sondern sein Freund einem 17-jährigen Mädchen das Handy geklaut habe und dass er und sein Freund das Mädchen in der S8 von Düsseldorf nach Wuppertal kennengelernt hätten. Anschließend fügt er hinzu, dass sein Freund betrunken gewesen wäre. Jetzt hat der Rechtsanwalt noch das Recht Fragen zu stellen, aber dieser hat keine Fragen.
Dann wird die Geschädigte aufgerufen und sie erzählt Folgendes: Der Täter sei betrunken gewesen und dieser habe ihr das Handy zweimal weggenommen. „Erst hat er es mir zurückgegeben, dann hat er es mir ein zweites Mal aus der Hand gerissen und ist weggerannt.“ Zweifelsfrei wiedererkennen würde sie den hier Angeklagten jedoch nicht. Die Tat sei halt schon länger her.
Dann macht der Rechtsanwalt etwas Ungewöhnliches und sagt, er wolle sich allein mit dem Richter und Staatsanwältin beraten. Dem Wunsch wird entsprochen. Kurz darauf ruft der Protokollführer alle Beteiligten wieder herein und der Richter verkündet, dass der Angeklagte freigesprochen sei, da die Zeugenaussage Zweifel an der Person des Täters ergeben hätten. Zufrieden geht der Angeklagte aus dem Saal.
Draußen auf dem Gang riecht es schon lecker, denn hier gibt es auch eine Kantine. Ich verlasse nunmehr das große Gebäude mit dem Gefüh,l an diesem Morgen einen interessanten Einblick in das Gerichtswesen in Deutschland erhalten zu haben.
Christoph Ruhs, 8b, Gymnasium Am Neandertal Erkrath