Erwartungsvolles Schweigen herrscht im Gerichtssaal. Schritte hallen wider. Der Angeklagte setzt sich, begleitet von zwei Polizisten, auf die Anklagebank. Wieder Schritte: Der Richter tritt mit den Schöffen ein; alle stehen auf. Er sieht sich alle Gesichter der Reihe nach an und lässt sich nieder. Alle anderen tun es ihm nach. Mit unbewegter Miene verliest der Staatsanwalt die Anklage. Dann beginnt die Verhandlung.
Das Bild einer Gerichtsverhandlung, wie sie im Fernsehen gezeigt wird, sieht anders aus. Zum Beispiel würde heutzutage kein Richter mehr auf die Idee kommen „Ruhe im Saal!“ zu brüllen. Außerdem würde kein Richter das übertriebene Geschrei der Angeklagten und Zeugen dulden. Auch die „Gerichtshammer“ sind veraltet. Nur die schwarzen Roben sind geblieben.
Doch bevor es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommt, wird erstmal eine Anzeige bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft erstattet und eine Täterbeschreibung erstellt. Wenn die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht feststellt, leitet sie ein Ermittlungsverfahren ein. Falls der Anfangsverdacht hinreichend ist, erhebt der Staatsanwalt eine Anklage. Im Gericht wird diese den Richtern vorgelegt. Diese entscheiden, ob die Hauptverhandlung eröffnet wird. Der Richterberuf besteht also nicht nur aus „im Saal sitzen und Angeklagte verurteilen“, sondern auch aus einer ganzen Menge Aktenarbeit.
So wird die Anklage eröffnet, und die Hauptverhandlung beginnt mit der Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt. Nun beginnt die Beweisaufnahme. Zeugen und Sachverständige werden angehört, Urkunden und Gutachten verlesen. Dann folgt die Antragsstellung. „Zu der Antragsstellung, auch Plädoyer genannt, hat der Angeklagte immer das letzte Wort“, sagt Uta Kretschmar, Richterin des Amtsgerichts in Düsseldorf. Danach zieht sich das Gericht zurück, berät sich und verkündet anschließend das Urteil, das entweder als Freispruch oder Verurteilung ausfällt.
Eva Jurisch, Düsseldorf, Städt.gymnasium Koblenzer Straße