Das Familienrecht regelt unter anderem die Beziehungen zwischen verheirateten, getrennt lebenden und geschiedenen Eheleuten. Ein zentraler Teil des Familienrechtes ist das Kindschaftsrecht, welches das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern regelt. Die Regelungen finden sich im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Praktisch relevant in der Arbeit von Frau Denise Deges, Fachanwältin für Familienrecht, sind drei zentrale Themen: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Umgangsrecht und die elterliche Sorge. Ich befragte Frau Deges, welche Probleme es im Rahmen des Aufenthaltsbe-stimmungsrechtes nach Trennung der Eltern gibt. Sie erklärte mir, während intakter Ehe seien die Eltern meist einig über den Aufenthalt der Kinder, es gäbe keine Streitigkeiten im Hinblick auf Umzüge, Urlaubsaufenthalte und ähnliches. In der Regel ziehe die Familie gemeinsam um, Reisen würden gemeinsam oder mit Billigung des anderen Elternteils angetreten. Dies ändert sich, so Frau Deges, wenn die Eltern sich trennen. Oft erteilt der zurückbleibende Vater auf Grund der Streitigkeiten oder Zerwürfnissen mit der Mutter seine Zustimmung nicht, wenn die Mutter umziehen oder in Urlaub fahren will. Gelingt auch unter Zuhilfenahme des Jugendamtes eine Einigung nicht, oder zieht die Mutter gar ohne Ankündigung mit den Kindern weg, muss das Familiengericht entscheiden.
Frau Deges erklärte mir, dass das Familiengericht eine Abteilung beim Amtsgericht ist, welche sich ausschließlich mit Familiensachen befasst. Die Elternteile lassen sich meist durch Rechtsanwälte vertreten, die Kindesinteressen werden wahrgenommen und gestärkt durch die eigens hierfür geschaffene Rechtsfigur des Verfahrensbeistandes. Die Familienanwältin sagte, dass das Familiengericht seine Entscheidungen ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls trifft. Ist die Klärung einer Streitigkeit besonders eilbedürftig, gibt es hierfür Eilverfahren, die besonders schnell entschieden werden.
Frau Deges informierte mich über Schwierigkeiten beim Umgang mit dem anderen Elternteil nach der Trennung. Dieser leidet in der Regel darunter, seine Kinder nicht mehr im Alltag um sich haben zu können. Schaffen es die Eltern nicht, ihre Streitigkeiten untereinander hinten anzustellen und zum Wohle ihrer Kinder eine angemessene Umgangsregelung zu treffen, bedürfen sie der Hilfe der Rechtsanwälte und des Familiengerichts. Zum gerichtlichen Verfahren gilt das oben Beschriebene, so etwas passiert der Anwältin oft und es ist nicht immer einfach, eine richtige Lösung zu finden.
Die Elterliche Sorge üben verheiratete Eltern gemeinsam aus. Die gemeinsame Elterliche Sorge bleibt auch nach der Scheidung bestehen.
Lea Deges, 8b, Freie Christliche Schule, Gymnasium, Düsseldorf