Schicksalsschläge – Vorsorge, Vollmachten und Co.

Immer mehr Bürger wollen Vorsorge treffen. Auch für die Zeit vor dem Tod. Jeden Menschen, egal in welchem Alter, können Schicksalsschläge treffen, die sie davon abhalten, eigene Entscheidungen zu treffen.

Für den Fall sind Vollmachten notwendig, die Vorsorge treffen, wer im Notfall rechtlicher Vertreter sein soll.

Es ist ratsam sich frühzeitig mit dem Thema „Vollmacht“ auseinander zu setzen. Nur so kann man für die Zeit vor dem Tode eine Vorsorge treffen.

Wer nicht vorgesorgt hat, wird im Falle zum Beispiel eines Unfalls oder Schlaganfalls feststellen, dass etwa der Ehepartner oder die eigenen Kinder sie rechtlich nicht vetreten können.

Hat der Betroffene keine Vorsorge getroffen, muss das Amtsgericht ein Betreuungsverfahren einleiten. Der Kreis Wesel steht allen Bürgerinnen und Bürgern bei Fragen hilfreich zur Seite. Die neu eingerichtete Beratungsstelle des Kreises Wesel berät und unterstützt.

In einem Faltblatt werden die Begriffe Versorgungsvollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung genau erklärt. Zusätzlich werden bürgernahe Sprechzeiten eingeführt.

Es ist wichtig zu begreifen, dass Schicksalsschläge vor keinem Alter halt machen. Deshalb regeln Sie rechtzeitig, was dafür zu regeln ist!

Bei Fragen zu diesem Thema besuchen Sie die Homepage des Kreises Wesel: www.kreis-wesel.de

Alina Schmidt, Wesel, Konrad-Duden-Gymnasium