Die von der Europäischen Union geforderte Erhöhung der Anteile an erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch (Strom, Wärme, Kraftstoffe, ect.) auf 20 Prozent bis zum Jahr 2020, wird durch den Koalitionsvertrag der Rot-Grünen NRW-Landesregierung weiter in die Städte und Gemeinden getragen.
Begrenzte Vorkommen fossiler Energieträger (Erdgas, Kohle, Erdöl etc.), ein erhöhter Bedarf an Energie durch neue Industrieländer, aber auch die dramatischen Auswirkungen des CO2-Ausstoßes führen zum Umdenken.
Der Weltenergieverbrauch beruht zurzeit zu 90 Prozent auf fossilen Energieträgern. Gerade im Bereich der Stromversorgung hat die Politik ehrgeizige Ziele. So soll bis zum Jahr 2020 der Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromerzeugung in Deutschland auf mindestens 30 Prozent gesteigert werden. Für Nordrhein-Westfalen bedeutet dies vor allem den weiteren Bau von Windrädern und einen Ausbau der Bioenergie-Erzeugung.
Der Ausbau der Windenergie hat sich in den vergangenen Jahren, bezogen auf die Anlagen, fast verdreifacht. Die Leistung wurde aufgrund technischer Erneuerungen sogar auf das achtfache gesteigert. Hier rechnet die Landesregierung für die nächsten Jahre mit einer erneuten Verdoppelung.
Der Ausbau der Bioenergie wird sich vor allem auf den ländlichen Raum beschränken, immer mehr Landwirte bauen Biogasanlagen, um einen zusätzlichen Erwerb zu haben. Ein großer Wandel entsteht dadurch bei der Nutzung der Felder. Immer mehr landwirtschaftliche Nutzflächen dienen nicht mehr der Nahrungsmittelproduktion, sondern der Energieerzeugung. Sicher ist, dass mit dem Wandel in der Energieerzeugung auch ein Wandel in der Fläche kommen wird.
Anne Bovenschen, Viersen, Erasmus-V.-Rotterdam-Gymnasium