Grundsätzlich gilt, wer in Nordrhein-Westfalen und damit auch im Kreis Viersen angeln will, benötigt einen deutschen Fischreischein. Dies regelt das Landesfischereigesetz.
Jeder, der Fischfang betreibt, muss Inhaber eines Fischereischeines sein. Die Erteilung eines Fischereischeines setzt voraus, dass man das 14. Lebensjahr vollendet hat und eine Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde bestanden hat. Die Fischreischeine werden dann unter Vorlage der Fischerprüfungszeugnisse bei der Gemeinde ausgestellt, in der der Antragsteller wohnt. Er hat die Wahl zwischen einem Jahresfischereischein oder einem Fünfjahresfischereischein.
Personen zwischen dem zehnten und sechzehnten Lebensjahr, die noch keine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, dürfen nur mit einem Jugendfischereischein in Begleitung eines Fischereischeininhabers angeln. Weitere Ausnahmen gelten für Personen mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen und ausländische Mitbürger.
Bei Fragen steht die Untere Jagd- und Fischereibehörde des Kreises Viersen zur Verfügung.
Anne Lüngen, 8c, Erasmus-V.-Rotterdam-Gymnasium Viersen