Im Interview mit einem Mitarbeiter haben die Schülerinnen und Schüler erfahren, wer sich an die „Nummer gegen Kummer“ wenden kann und wie die Mitarbeiter geschult werden.
Von Johanna Peters, Klara Giesen, Fenja Frommen und Charlotte Feld, 8e, Gymnasium Marienberg Neuss
Viele Kinder und Jugendliche haben Probleme, über die sie zuhause nicht sprechen können oder wollen. Damit die Betroffenen mit ihren Nöten und Sorgen nicht alleine bleiben, gibt es Hilfsangebote wie die „Nummer gegen Kummer“. Wir wollten Näheres wissen und haben deshalb mit einem Mitarbeiter der telefonischen Beratungsstelle ein Interview geführt und einiges dabei herausgefunden. Zum Beispiel das hier: Beraterinnen und Berater müssen für den Job mindestens 16 Jahre alt sein. Nach oben ist dem Alter keine Grenze gesetzt.
Mit welchen Problemen kann man zu Ihnen kommen?
Man kann mit jeder Art von Problemen zu uns kommen.
Was tun Sie, wenn sie merken, dass der Anrufer in großer Gefahr schwebt?
Da der Anruf anonym ist, kann ich nicht direkt etwas tun, aber ich kann ihn oder sie beruhigen und versuchen sie auf andere Gedanken zu bringen.
Braucht man für ihren Tätigkeit eine Ausbildung?
Ja, die Leute, die hier arbeiten, haben ein halbes Jahr eine Ausbildung gemacht.
Und wie ist es mit der Schweigepflicht?
Die Schweigepflicht muss konsequent eingehalten werden.