Für Kampfhunde gelten besondere Haltungs-Vorschriften.
Listenhunde oder Kampfhunde sind Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden. Sobald ein Hund auf der sogenannten Rassenliste steht, muss der Besitzer besondere Auflagen erfüllen. Listenhunde werden in zwei Kategorien unterteilt: gefährliche Hunde und gefährliche Hunde, deren Gefährlichkeit ein Wesenstest widerlegen kann. Von Bundesland zu Bundesland ist es unterschiedlich, ob ein Hund als gefährlich eingestuft wird oder ob dieser einen Wesenstest benötigt. Momentan stehen mehr als 21 Hunderassen auf der Liste. Sobald man einen solchen Hund haben möchte, muss der Halter einen Hundeführerschein ablegen.
Wenn der Hund über 40 Zentimeter misst oder mindestens 20 Kilo wiegt, muss der Besitzer den „Kleinen Sachkundenachweis (für große Hunde)“ machen – auch wenn die Rasse nicht auf der Rassenliste steht. Außerdem gibt es für bestimmte Hunderassen den Sachkundenachweis. Diesen braucht man beispielsweise, wenn man die Rasse Bullmastiff halten möchte. Man kann ihn beim Tierarzt, in verschiedenen Hundeschulen oder beim Veterinäramt machen. Den Sachkundenachweis für gefährliche Hunderassen benötigt man für die Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen. Diesen Test kann man nur beim Veterinäramt ablegen. In Nordrhein-Westfalen darf man bestimmte Rassen nicht züchten oder aus dem Ausland einführen. Wer eine dieser Rassen halten möchte, sollte dies über den Tierschutz regeln, sonst macht man sich strafbar.
Listenhunde haben außerdem strengere Auflagen als alle anderen Hunderassen: Der Besitzer muss volljährig sein, ein einwandfreies Führungszeugnis vorlegen und die Sachkundeprüfung beziehungsweise den Hundeführerschein absolvieren. Der Hund muss gechipt sein, braucht eine Haftpflichtversicherung und den Wesenstest, hat teilweise Maulkorbpflicht und muss angemeldet sein. Die Hundesteuer ist bei Listenhunden teurer als bei normalen Hunderassen.
Wichtig ist, dass man sich darüber informiert, bevor man sich einen
Listenhund zulegt.
Jil Sender, 8a,gymnasium Rheinkamp Europaschule Moers