Jugendkriminalität fängt im Alter von 14 Jahren an und endet im Alter von 18 Jahren, weil man mit 18 Jahren vollständig strafbar ist. Vor dem Alter von 14 Jahren kann man nicht von Kriminalität reden, da man erst mit 14 Jahren strafbar werden kann und bis zu diesem Alter die Eltern für ihre Kinder haften.
Kriminell kann man nur nach einer Verurteilung genannt werden. Verurteilt wird man, wenn man folgende Straftaten begangen hat: spezielle Ladendiebstähle, Fahrrad- und Kraftraddiebstähle, Raubdelikte wie Handtaschenraub, Körperverletzungsdelikte, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Sachbeschädigungen (wie Graffiti). Kriminalität entsteht meistens durch gestörtes Sozialverhalten, das immer durch das Umfeld des Kindes oder Jugendlichen entsteht. Meistens durch Familie, Schule, Gruppenzwang, Leistungsdruck, fehlende Schulabschlüsse, Neugier oder schlechte Zukunftsperspektiven. Nur etwa 25 Prozent aller Jugendstraftäter sind Ausländer.
Fabian Meyer, Mänchengladbach, Rudolf-Steiner-Schule