Einmal und nie wieder. Gehäuft haben sich die Fälle unehelicher Kinder und stellen damit Gerichte vor ein Problem: Was ist, wenn der Vater das Kind nicht sehen will?
Angeregt von einem solchen Fall, traf das Oberlandesgericht Brandenburg eine gute Einigung:
Nur in seltenen Fällen (wenn ein positives Ergebnis davon zu erhoffen ist) muss der Vater das Kind sehen.
Wer riskiert schon gerne eine (Ent-)Scheidung?
Das Gericht argumentierte, dass dem Kind nicht geholfen sei, träfe es den Vater erzwungen – außer in angeblichen Sonderfällen. Wer also auf die schiefe Bahn gerät, braucht keine Angst zu haben.
Ofmals ist es die Mutter des Kindes, die ein solches Treffen erzwingt – eigennützig anstatt im Sinne des Kindes. Was das Kind davon hielte sei nur zu berücksichtigen, wäre das Treffen zwischen Vater und seinem Endprodukt einer Affäre tatsächlich sinnvoll.
Ansonsten muss dies nicht erfolgen, und auch der Vater kann ohne Druck weiterleben, abgeschnitten von der dunklen Vergangenheit.
Wer sein Kind sehen will, der macht dies doch sowieso. Wer nicht, der ist seit dem 2. April nicht mehr dazu verpflichtet. Klar. Die Ehe soll schließlich etwas Positives sein, und keine Quelle für negative Erinnerungen.
Alexander Kannenberg, Leverkusen, Werner-Heisenberg-Schule