Ab dem 1. April 2008 werden in Köln mehr Strafzettel verteilt – zumindest an die, die ohne eine so genannte Feinstaubplakette in der Umweltzone erwischt werden. Dazu kommt zum Ärgernis Vieler auch noch ein Punkt in Flensburg.
Köln macht ernst. Nachdem dort am 1. Januar 2008 für die erste City in NRW die Umweltzone festgelegt wurde, ist die Schonzeit nun endgültig vorbei. Ab dem 1. April wird das Fahren ohne gültige Feinstaubplakette offiziell mit 40 Euro Bußgeld und, um es richtig schmerzhaft zu machen, einem Punkt in Flensburg bestraft.
Berlin hat es vorgemacht: Ab dem 1.2. wurden dort Bußgelder an die Fahrer verhängt, die ohne Feinstaubplakette in der so genannten Umweltzone fuhren. Nun folgt Köln: Nach dreimonatiger Schonfrist werden nun auch hier die Bußgelder fleißig verteilt. Die Autofahrer hatten seit einigen Monaten Zeit, sich in ihren KfZ-Schein schauen zu lassen und sich daraufhin die passende Plakette für ca. 5 Euro bei Autohändlern, ADAC etc. zu besorgen.
Für die meisten privaten Fahrer stellt das auch kein Hindernis dar, da viele Autos ein recht neues Baujahr haben, und die allermeisten können sich tatsächlich die grüne Plakette der Schadstoffklasse 4 auf die Windschutzscheibe kleben.
Grund für die gesamte Aktion ist die Gefahr zu hoher Feinstaubbelastung in der Innenstadt hauptsächlich während der warmen Jahreszeiten. Daraufhin wurde der Entschluss gefasst, dass, damit das Fahren dort nicht jedem verboten würde, nur Autos mit geringem Feinstaubausstoß dort fahren dürfen – sichtbar erkennbar an der roten, gelben oder grünen Plakette.
„Wäre ich einige Wochen früher zu meiner Dombesichtigung nach Köln gekommen, hätten meine Frau und ich jetzt nicht das Knöllchen am Hals!“, ärgert sich der 62-jährige Rentner Wilhelm Ruten, der mit seinem alten Ford Escort aus Meppen/Ems angereist war. So wie ihm geht es auch vielen anderen Urlaubern und Kurzgästen, die nur einen Abstecher in die Domstadt machen wollen und noch nicht über die Plakettenpflicht in Umweltzonen informiert sind.
Zwar besteht die Möglichkeit, sich die Plakette, anstatt die 40 Euro zu bezahlen, nachträglich bei einer Politesse zu besorgen – jedoch nur dann, wenn das Fahrzeug laut KfZ-Schein Anspruch auf diese hat. Dies trifft leider auf den Ford von Herrn Ruten nicht zu. Pech für ihn, Glück für die Finanzkasse der Stadtverwaltung.
Aber es gibt Ausnahmen, die von vielen Bürgern als ungerecht empfunden werden: Sämtliche Fahrzeuge der Stadt werden von einer Sonderregelung vor der Strafe geschützt, selbst wenn sie nicht plakettenberechtigt sind.
Aber nicht nur die Stadt profitiert von Sonderregelungen: Lieferanten, Handwerker und Anwohner können sich auf Antrag von der Plakettenpflicht befreien lassen.
Stefano Pavesio, Leverkusen, Marienschule