Gesellschaft – Kreuze im Gericht

Bericht über den Artikel: „Debatte um Kreuze im Gericht“ in der „Rheinischen Post“ vom 18. Februar

Anfang Februar 2010 entschieden die Präsidenten des Düsseldorfer Amtsgerichtes und des Düsseldorfer Landgerichtes, die Kreuze aus den Verhandlungsräumen der Gerichtsgebäude zu entfernen. Im Anschluss kam es zu einer Diskussion in der Öffentlichkeit über dieses Vorgehen.

Der NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers kommentierte die Gerichtsentscheidung kritisch. Er betonte die Bedeutung christlich-abendländischer Werte für unsere Gesellschaft. Auch CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe lehnte die Entscheidung der Düsseldorfer Gerichte ab. Er hofft auf eine Änderung des Urteils angesichts der massiven Proteste der Kirche. Diese Kritik wurde beispielsweise zum Ausdruck gebracht vom Generalvikar des Erzbistrums Köln. NRW-Justizministerin Müller-Piepenkötter schlug vor, die alte Regelung wieder einzuführen und Kreuze nur im Einzelfall abzuhängen.

Im Gegensatz dazu kam von anderer Seite durchaus Verständnis für das Abhängen der Kreuze. So meinte der stellvertretende Ministerpräsident Andreas Pinkwart, man könne sich auch ohne Symbole vor Gericht auf Gott berufen.

Nach einem Beschluss des Karlsruher Bundesverfassunggerichtes aus dem Jahre 1995 sind die Kreuze aus öffentlichen Gebäuden immer dann zu entfernen, wenn sich Personen an ihnen stören. Offenbar war dies in der Vergangenheit so oft vorgekommen, dass man sich in Düsseldorf der Einfachheit halber dazu entschied, diese ganz zu entfernen.

Das umstrittene Vorgehen der Düsseldorfer Gerichte entfacht erneut die Diskussion über die Notwendigkeit einer Trennung von Kirche und Staat.

Patrick Imcke, Leverkusen, Marienschule