Tierschutz – „Schatz, ich bring den Hund weg“

Wie wir alle wissen, ist es sehr schön ein Haustier zu besitzen, wie etwa einen Hund. Es heißt nicht umsonst, dass er der beste Freund des Menschen ist. Aber natürlich können auch Probleme in der Tierhaltung auftreten, wie Überforderung mit einem Hund oder einfach keine Zeit wegen des Jobs, der Schule oder auch einer Scheidung, bei der keiner mehr das Tier halten kann.

Oft werden Tiere deshalb abgegeben, weil sich die Besitzer nicht richtig auf die Tiere eingestellt haben. Sie haben ein Tier erwartet, welches vielleicht einmal am Tag gefüttert werden muss und dann vollkommen zufrieden ist. Aber Hunde etwa benötigen viel Zeit. Sie brauchen Auslauf und wollen spielen. Normalerweise überwiegt der Spaß mit dem Hund und die Arbeit, die das Tier verursacht, nimmt man gerne in Kauf.

In den Fällen, in denen das Tier wirklich nicht mehr gehalten werden kann, sollte man es wenigstens in ein Tierheim bringen, wo es dann gepflegt wird und vielleicht sogar an einen zukünftigen Besitzer vermittelt werden kann. Doch viele Menschen setzen ihre Tiere einfach aus, wenn sie sie nicht mehr versorgen können oder wollen. Niemals ist das Aussetzen eines Tieres zu entschuldigen! Dies ist unverantwortlich, da einerseits das Tier verhungern kann, wenn es von niemandem rechtzeitig gefunden wird, oder es für Menschen gefährlich werden könnte, wie zum Beispiel beim Aussetzen einer giftigen Schlange.

Pro Jahr werden allein in den Sommermonaten etwa 70.000 Tiere in Deutschland ausgesetzt. In vielen Fällen landet das arme Tier, mit dem keiner mehr etwas anzufangen weiß, dann am Straßenrand, mutterseelenallein und oft ohne Futter und Wasser. Die meisten Hunde werden an Orten ausgesetzt, die von Wohnsiedlungen abgelegen sind. Man will ja anonym bleiben….

Der Großteil der Menschen ist aber doch noch so verantwortlich, den Vierbeiner an einer Stelle zurückzulassen, an der die Chance besteht, dass ihn ein Tierfreund findet. Dass man beim Hunde aussetzen nicht erwischt werden möchte, ist klar. Wer einen Hund aussetzt, verstößt gegen §17 des Tierschutzgesetzes und kann theoretisch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Zumeist werden Hunde vor der Urlaubszeit ausgesetzt, denn ihre Besitzer dürfen oder wollen sie einfach nicht mitnehmen. Kurz bevor die Familie dann in den Urlaub fährt, fragt sie sich dann: „Hoppla, was machen wir denn jetzt mit dem Hund?“ Wenn man ein ausgesetztes Haustier am Straßenrand findet, sollte man es von einer Tierpflegestelle abholen lassen, dies geschieht immer kostenlos. Oder vielleicht will man es ja behalten…

Ben Dähmen, Kleve, Konrad-Adenauer-Gymnasium