Es gibt jedes Jahr in Deutschland 7000 neue Teenie-Mütter. Immer mehr 15- bis 17- Jährige werden jährlich schwanger, das sind rund drei Prozent der minderjährigen Mädchen in Deutschland.
Ein Drittel der Teenie-Mütter hat gar nicht oder nachlässig verhütet.Die meisten Jugendlichen wissen nicht über ihren Körper Bescheid, zum Beispiel, wann ihre fruchtbaren Tage sind. Die Pille danach kennt auch nur jede Zweite. Das alles führt dazu, dass Kinder in dem Alter schwanger werden.Viele Schüler haben auch einfach keine Lust auf die Schule und denken, ein Baby würde diese lästige Geschichte aus der Welt schaffen. Der häufigste Grund ist aber, dass die Kinder einfach nicht ausreichend von ihren Eltern aufgeklärt wurden.
Einige Teenager sind vor aber auch nach der Geburt völlig alleine. Wenn die Eltern die Kinder im Stich lassen, der Partner Schluss macht und die Freunde keine Lust auf Baby-Geschrei haben, stehen sie ganz alleine da. Ob sie austragen oder abtreiben sollen, müssen sie ohne Unterstützung entscheiden.
Ein Mädchen kann sich auch gegen den Willen der Eltern für oder gegen das Kind entscheiden. Wenn sie sich aber gegen das Kind entscheidet, muss sie eine sogenannte „Einwillungsfähigkeit“ bestätigen lassen. Das heißt, das Mädchen muss in der Lage sein, ihre Situation und die Konsequenzen ihres Handels zu überschauen. Weigern sich die Eltern dies anzuerkennen, kann das auch ein Arzt tun. 2011 entschieden sich 4000 Minderjährige für eine Abtreibung. Dieser Schritt ist für einige die Lösung. Sie fühlen sich der Herausforderung nicht gewachsen, da sie mit Schule und Ausbildung genug zu tun haben. Doch eine Abtreibung ist nicht die letzte Lösung, es gibt auch noch Pflegschaften. So hat die junge Mutter die Möglichkeit, ihr Kind noch zu sehen und langsam eine Bindung aufzubauen. Wenn die Frau sich dann doch irgendwann dazu fähig fühlt, sich sich selber um das Kind zu kümmern, kann sie das tun.
Heutzutage gibt es sehr viel Hilfe für junge Mütter. Man kann sich an das Jugendamt wenden, das, wenn das Kind da ist, auch finanzielle und wirtschaftliche Hilfe anbietet. Das Jugendamt kann auch der gesetzliche Amtsvormund des Kindes sein, wenn die Eltern beide minderjährig sind und sich nicht für einen anderen Vormund entscheiden.
Ab den 90er Jahren nahm die Zahl der Teenie-Mütter stark zu. Seit fünf Jahren ist der Aufwärtstrend gestoppt, von einem Rückgang kann jedoch keine Rede sein.
Alexa Nowoczin, Jacqueline Krüger, 8a, Städt. Realschule Hückeswagen Hückeswagen