Musik, Filme und Tools zum Downloaden im Internet – Volkssport – aber illegal

Musik, Filme und Programme zum Herunterladen im Internet. Kostenlos, aber meist illegal.

Für viele Jugendliche ist es fast normal: Im Freundeskreis werden die aktuellsten Internetseiten ausgetauscht, von denen man brandaktuelle Kinofilme, Musik und Software kostenlos aus dem Internet downloaden kann. Das Herunterladen und Tauschen von Dateien ist im Grunde nicht illegal, solange es sich beispielsweise um private Filme, Musik und Bilder handelt. Aber Fakt ist: 90 Prozent der Downloads im Internet sind illegal. Das Angebot reicht von Musik, Spielen und Kinofilmen – teils vor dem offiziellen Start – bis hin zu Dingen wie Nazi-Propaganda und Kinderpornos.

Max M. (Name geändert) sagt: „Wieso soll ich für ein Musik- Album 15 Euro zahlen, wenn die Produktionskosten nur wenige Cent kosten. Da downloade ich lieber. Und die Musiker oder Schauspieler und die Musik- und Filmindustrie, die bekommen von dem Verlust sowieso gar nichts mit. Die Polizei soll sich lieber um wichtigere Sachen kümmern.“

Es gibt viele Möglichkeiten zum Herunterladen, z. B. Internet-Tauschbörsen. Sie laufen folgendermaßen ab: Die Person, die z. B. einen Kinofilm downloaden möchte, greift nicht auf einen Server zu, sondern auf die Computer der Leute, die den Film ebenfalls herunter geladen haben. Von jedem Downloader werden wenige Teile auf den Computer des Users gesendet, der den Film haben wollte. Anschließend wird es als Filmdatei auf dem Computer zusammengefügt und landet dann wieder im Netz, so dass ihn andere auch bekommen können. Der Vorteil ist, je mehr User den Film herunterladen, desto schneller läuft der Download ab. Die Virengefahr hierbei ist sehr hoch, sowie die Gefahr, erwischt zu werden, da die IP-Adresse sehr leicht einsehber ist.

Dann gibt es noch die Möglichkeit, die Dateien auf einen Server zu laden. Wie auch bei ,,Rapidshare“. Das ist neben ,,Google“ und ,,eBay“ eine der meist besuchten deutschen Internetseiten. Rapidshare bietet kostenlosen Speicher im Internet. Die Datei darf aber nur maximal rund 300 MB groß sein. Deshalb werden z. B. die Kinofilme in Teile (,,Parts“) geschnitten, damit man ihn hochladen kann. Die Virengefahr ist hierbei sehr niedrig, aber die Gefahr erwischt zu werden ist auch hierbei hoch.

In vielen Bundesländern gibt die Staatsanwaltschaft einen Freibrief für Downloader, weil oftmals nur nach ,,großen Fischen“ gesucht wird, da sich sonst der Aufwand nicht lohnt. In NRW liegt die Freimenge für Downloader bei maximal 200 Dateien. Doch hiergegen wurde eine Klage an die Bundesländer eingereicht. Dennoch gilt, wenn man auf Nummer sicher gehen will, kann man sich Lieder auch einfach beispielsweise bei iTunes für wenig Geld downloaden. So erspart man sich viel Ärger mit der Staatsanwaltschaft.

Kubilay Karakus, Düsseldorf, Hulda-Pankok-Gesamtschule