Besucher und Ordnungsamt in ständigen Konflikten – Schlosspark – ist das Ordnungsamt zu locker?

Hunde dürfen in Parks wie zum Beispiel im Benrather Schlosspark nicht freigelassen werden. Dies lassen sich die meisten Hundebesitzer nicht gefallen, obwohl es Gesetze und Regeln, an die es sich zu halten gilt, gibt.

So muss das Ordnungsamt auf Hochtouren fahren. Viele Besucher von Parks beschweren sich, verstehen die Lage der Hundebesitzer nicht und hören oft die Worte “Der will doch nur spielen“. Dies ist einer der vielen Gründe, warum Konflikte zwischen dem Ordnungsamt und Parkbesuchern herrschen.
Hundebesitzern ist es nicht erlaubt, ihre Hunde unangeleint in Fußgängerzonen und anderen innerörtlichen Bereichen oder in öffentlichen Gebäuden. Gar nicht erwünscht sind Hunde auf Kinderspielplätzen, Fußballplätzen und Friedhöfen. Wenn auf einem Kinderspielplatz trotz Verbot ein Hundebesitzer mit seinem Hund erscheint, stehen bei einem allgemeinen Hund 100 Euro, bei einem “großen“ Hund 150 Euro und bei einem gefährlichen Hund, wie zum Beispiel dem American Staffordshire Terrier, dem Pitbull Terrier oder Hunde von anderen bestimmten Rassen, 200 Euro als Bußgeld an.
Falls man seinem Hunden ungestörten Freilauf lassen möchte, sollte man am besten auf Hundeauslaufplätze gehen, aber trotzdem darauf achten, seine Hunde im Auge zu behalten und stets auf andere Menschen und Tiere Rücksicht zu nehmen, um sie keinesfalls zu gefährden. Gefährliche Hunde sollten zur Sicherheit der anderen Hunde und Menschen einen Maulkorb tragen.

Aus den Interviews im Benrather Schlosspark ließen sich geteilte Meinungen erschließen. Eine Frau in fortgeschrittenem Alter findet es wichtig, dass in öffentlichen Gegenden große Hunde sicher an der Leine geführt werden. Eine Mutter findet es nicht schlimm, wenn die Hunde, die in einer Hundeschule waren und gut erzogen worden sind, frei herumlaufen. Doch sobald sie eine Gefahr für die Personen im Park bereiten, sollte man die Hunde anleinen. Wer kennt es nicht? Man ist gerade am Spazieren mit seinem Hund und hat eine Tüte, um den Haufen seines Hundes wegzumachen vergessen? Die häufigste Lösung ist “liegen lassen und weitergehen“, äußerte eine Mutter, welche anonym bleiben möchte. Ein Teenager ist geteilter Meinung, denn er findet, dass das Ordnungsamt mehr Wert auf den Dreck, den die Jugendlichen an Bierflaschen etc. im Park hinterlassen, nehmen sollte, als auf die hohen Strafen bei freilaufenen Hunden. Dies ist auch ein weiterer Grund, welcher die Besucher des Parks stört, denn einige Jugendliche feiern Partys und beseitigen hinterher nicht den Müll, obwohl Mülltonnen aufgestellt sind. Dies finden die Menschen, die dort ihren Spaziergang machen möchten, äußerst schade.

Um die Konflikte zwischen Ordnungsamt und Besuchern friedlich zu klären, könnten Boxen, die mit Tüten gefüllt sind, um einen Haufen seines Hundes wegzumachen, genauso wie mehr Abfalleimer, angebracht werden.

Leonie Aufmwasser, 8d, Freie Christliche Schule-Gymnasium, Düsseldorf