„Hunde anleinen!“ Seit Jahren lautet so die Regel für Hundebesitzer im Benrather Schlosspark (Düsseldorf). Doch immer wieder entstehen Konflikte zwischen dem Ordnungsamt und Hundebesitzern.
Im Falle eines Verstoßes muss man bei gefährlichen Rassen bis zu 150 Euro Strafe zahlen. Außerdem gibt es auch viele Leute, die diese Regel gut nachvollziehen können. Hundebesitzer, egal ob alt oder jung, mit einem großen oder mit einem kleinen Hund, würden ihre Tiere am liebsten frei laufen lassen, doch dies verstößt gegen das Gesetz. So sehen viele Menschen, die mit ihren Hunden spazieren gehen, das Ordnungsamt als „Feind“. Doch auf der anderen Seite halten Leute ohne Hund die Regel für angemessen.
Im Gesetz heißt es: „Wer in Park-, Garten- und Grünanlagen seinen Hund frei laufen lässt, muss ein Bußgeld von 75 bis 150 Euro zahlen.“ Dabei ist entscheidend, ob es sich bei dem betreffenden Hund um einen kleinen oder um einen harmlosen Hund handelt. Auch über dieses Thema wird mit dem Ordnungsamt heftig diskutiert, da keine festen Regeln dafür gelten, welcher Hund in die Kategorie „gefährlich“ zählt. Die Betroffenen halten ihren Hund nicht für gefährlich, doch da haben andere Leute manchmal eine andere Meinung. Passanten mit Hunden antworteten auf die gleichen Fragen mit sehr ähnlichen Antworten. Eine ältere Frau, die anonym bleiben möchte, sagte, sie fände die Regel gerechtfertigt, doch nicht für ihren eigenen Hund, da dieser nicht gefährlich sei. Auf der anderen Seite antwortete ein Mann ohne Hund, mit einem kleinen Sohn, dass er die Tiere generell zwar nicht für gefährlich halte, doch trotzdem fände, gerade wegen Kindern, dass sie angeleint sein müssten. Manche Menschen ohne Hund gaben an, dass sie sehr oft Leute sähen, die ihren Hund nicht anleinen. Alle Befragten waren sich jedoch einig, dass manche Leute diese Regel für gerechtfertigt halten, doch einige dafür zu egoistisch seien.
Die Anleinpflicht gilt jedoch nicht nur in Parks, sondern auch an anderen öffentlichen Orten. Auch dort stellt die Regel für Hundebesitzer manchmal ein Problem dar. Das Ordnungsamt spielt auch eine große Rolle bei den Konflikten. Auf der einen Seite muss das Ordnungsamt für die Einhaltung der Gesetze sorgen. Andererseits sollte es auch immer die Interessen der Hundebesitzer mit berücksichtigen.
Trotz einiger Konflikte naht eine Lösung, es soll in den nächsten Jahren mehr Freilaufplätze für Hunde geben, sodass Hundebesitzer nicht gegen das Gesetz verstoßen, wenn der Hund ohne Leine läuft.
Grethe Hamm, 8d, Freie Christliche Schule-Gymnasium, Düsseldorf