Es kann überall und plötzlich passieren. Man kommt von der Arbeit nach Hause, holt die Post aus dem Briefkasten und unter den Briefen befindet sich der Umschlag mit dem Aufdruck „Zahlungsaufforderung“ oder „Mahnung“. Der Absender kann zum Beispiel der Vermieter sein, der sein Geld will, weil die Miete seit einigen Monaten aussteht. Oder die Stadtwerke, die Geld für Gas fordern. Wie geht es jetzt weiter?
Manche Menschen wollen einen Kredit aufnehmen, weil sie das Geld so rasch nicht haben. Doch nicht jeder bekommt einen Kredit. Bei einem negativen Schufaeintrag zum Beispiel bekommt man keinen.
Schufa bedeutet Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Einen bei ihr bekommt man, wenn man Zahlungsaufforderungen nicht nachkommt oder sie einfach ignoriert. Wenn so etwas über einen längeren Zeitraum tut, sind auch Zwangsräumungen möglich – oder ein Haftbefehl.
In die Schuldenfalle kann man auch durch Rechnungen von Seiten im Internet geraten. So etwas passiert häufig Jugendlichen. Ein anderer Grund kann ein Klingelton sein, den man im Fernsehen hört und dann haben will. Man lädt ihn auf sein Handy, und schon hat man Kosten, die man dann nicht bezahlen kann. Denn meistens sind diese Sachen an ein Abo gebunden, das monatlich Kosten verursacht und total unterschätzt wird.
Wer Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen im Briefkasten hat, sollte auch nicht gleich aufgeben. Zum einen gibt es Schuldnerberater, die in solchen Situationen helfen. Zum anderem sind nicht alle Forderungen berechtigt. Manchmal kommen sie auch von Betrüger, die hoffen, dass einige Menschen so geschockt oder verängstigt sind, dass sie die Forderungen bezahlen.
Deshalb sollte man erst einmal Ursachenforschung betreiben und prüfen, ob das, was angemahnt ist, auch den Tatsachen entspricht und die Mahnung gerechtfertigt ist.
Die Familienmitglieder, sollten auch gefragt werden, ob sie es vieleicht waren, die unwissentlich ein Abo oder dergleichen abgeschlossen haben. Wenn das nicht der Fall ist, sollte man die Firma kontaktieren und schriftlich Einspruch gegen die Forderung erheben. Reagiert die Firma nicht oder beharrt auf ihrer Forderung, so bleibt der Weg zum Rechtsanwalt. Dann muss man sein Recht vor Gericht erstreiten.
Stelio Musci, Düsseldorf, Carl-Benz-Realschule