In der kleinen nördlich von Hamburg gelegenen Stadt Ahrensburg sorgt die Skulptur „Muschelläufer“ für etliche Diskussionen und Aufmerksamkeit. Mitten auf einem Platz im Zentrum der Stadt, dem Rondeel, steht er: blonde Haare, blauer Anzug und auf einem Schneckenhaus laufend. Eigentlich heißt er der „Muschelläufer“ wird aber von den Anwohnern, bei denen er nicht gerade beliebt ist, nur der „Blaumann“ genannt.
Da ihn die Anwohner als hässlich und unpassend empfinden, sollte er eigentlich an einen anderen Standort befördert werden. Doch der Künstler erhob Einspruch. Laut des Vertrags mit dem Künstler hat dieser Urheberrecht für bis zu 70 Jahre nach seinem Tod an der Figur und darf außerdem, so in dem Vertrag geschrieben, auch dessen Standort bestimmen.
Der Vertrag wurde nie von einem Juristen der Stadt Ahrensburg geprüft, sondern nur von der damaligen Bürgermeisterin gelesen und unterschrieben. Dieser fiel bei Vertragsabschluss allerdings nicht auf, dass die Stadt gar nicht über die Skulptur bestimmen darf. Der Vertrag umfasst sogar, dass nur der Künstler die Figur reparieren darf. Dazu wird sie dann auf Kosten der Stadt Ahrensburg zum Atelier des Künstlers nach Kiel gebracht. Dieses Verfahren hat die Stadt schon mehrere Hunderttausend Euro gekostet.
Es gab schon mehrere Bürgerinitiativen, welche sich für die Umsiedlung des „Muschelläufers“ eingesetzt haben. Dies wurde allerdings immer vom Künstler verweigert. Zurzeit gibt es zwar noch keine Lösung, aber die Anwohner wollen weiterhin versuchen, den Künstler Martin Wolke davon zu überzeugen, den „Blaumann“ an einen anderen Ort zu stellen.
Sanne Weeger, 8e, Michael-Ende-Gymnasium Tänisvorst