Kracher werden jetzt nicht nur an Silvester genutzt, sondern
auch an Halloween. Bereits im vorigen Jahr gingen bei verschiedenen Polizeistellen in NRW Anzeigen wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung durch Feuerwerkskörper und Kracher ein. Ähnlich wie bei Silvesterknallern und Feuerwerkskörpern ist auch an Halloween zu befürchten, dass in Zukunft die Zahl der Verletzungen und Unfälle durch unsachgemäße Nutzung steigen wird, weil die Schutzmaßnahmen oft nicht eingehalten werden.
Kinder, die zum Beispiel zwölf Jahre oder älter sind, dürfen nur Kracher der Klasse ersten benutzen. Kinder unter 12 Jahren dürfen hingegen nur unter Aufsicht Erwachsener, Kracher der ersten Klasse anzünden. Diese Kracher dürfen nicht lauter als 120 dBA (gemessen aus einem Meter Entfernung) sein. Personen. Diejenigen, die 18 Jahre oder älter sind, dürfen Kracher der Klasse zwei benutzen, diese Kracher dürfen ebenfalls nicht über 120 dBA (gemessen aus acht Meter Entfernung) sein. Jedoch dürfen diese Kracher der Klasse zwei nur an Silvester genutzt werden und müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (kurz BAM) geprüft sein. Ohne die Schutzmaßnahmen könnten Unfälle passieren, wie zum Beispiel schwerste Verbrennungen oder abgetrennte Gliedmassen.
Jannick Fabry, Wassenberg, Betty-Reis-Gesamtschule