FFP2-Masken in der Öffentlichkeit

Von Sundus Kharat, 8b, Erasmus-von-Rotterdam-Gymnasiums, Viersen

Eine erneute Verschärfung der Coronaregeln wurde von Bundeskanzlerin Angela Merkel bekannt gegeben. Darunter ist auch die FFP2-Maskenpflicht. An vielen Orten ist es von nun an Pflicht eine FFP2-Maske zu tragen.

Die neue Regel gilt für Kinder ab 6 Jahren. Die vorgesehene Pflicht bezieht sich nur auf den Einzelhandel, Fahrten mit Bus und Bahn und Gottesdienste. Bei privaten Treffen oder auf der Straße im Freien können weiterhin Stoffmasken getragen werden.

Der eigene Schutz vor einer Corona-Infektion ist durch die FFP2 Maske sehr viel höher, da Tröpfchen vom Lachen, Husten oder Sprechen des Gegenübers abgewehrt werden. Allerdings schützen die Masken auch nicht hundertprozentig vor Corona.

Trotzdem ist die Struktur der FFP2-Maske vorteilhafter als bei Alltagsmasken. Eine FFP2-Maske muss der Norm EN 149:2001 entsprechen. Um das zu erkennen, sollte ihre Maske ein CE-Kennzeichen und eine vierstellige Nummer aufgedruckt haben. Der Preis der schützenden Maske liegt je nach Anbieter zwischen 3 und 7 Euro. Masken mit einem sehr niedrigen Preis, wie beispielsweise 1,20 Euro, sollte man nicht kaufen, da sie möglicherweise gefälscht sind. FFP2-Masken sind nicht waschbar und man sollte sie regelmäßig wechsel, besonders wenn sie feucht werden. Falls Personen sich nicht an die neue Masken-Regel halten, müssen sie darauf hingewiesen werden und den Ort verlassen. Derzeit gibt es noch keine Bußgelder.