Von Gefühlen, Ablauf und Verhalten im Gerichtssaal – „Die Verhandlung ist eröffnet“

Es fühlte sich komisch an in den Gerichtssaal zu gehen. Ich saß zwar nur im Publikum, aber es war trotzdem seltsam.

Die Verhandlung fing mit der Frage nach der Anwesenheit von Angeklagten und Zeugen an. Es folgte deren Belehrung. Das bedeutet, dass sie mit ihren Rechten und Pflichten vertraut gemacht werden. Bevor die eigentliche Verhandlung mit der Anklageverlesung durch die Staatsanwältin begann, wurden vom Richter noch einmal die Namen aller Beteiligten vorgelesen und die Zeugen gebeten, im Vorraum zu warten, bis sie aufgerufen werden.
Zunächst beantworteten die Angeklagten die Fragen des Richters und schilderten ihre Version des Geschehens. Dies taten sie aber nur, weil sie nicht von ihrem Recht zu schweigen Gebrauch machten. Die Anwälte besprachen sich zwischendurch mit ihren Mandanten und gaben ihnen Tipps. Da es keine Fragen seitens der Verteidigung oder der Staatsanwaltschaft gab, folgte die Vernehmung der zwei Zeugen. Durch deren Aussage stellte sich heraus, dass noch weitere Zeugen benötigt wurden und die Verhandlung wurde daher auf einen anderen Termin verlegt.
Während der Verhandlung haben sich sowohl der Richter, als auch die Staatsanwältin und die Verteidiger Notizen gemacht. Zusätzlich hat die Protokollführerin des Gerichts alles am PC mitgeschrieben.
Aber worauf muss man achten, wenn man bei einer Verhandlung zuschaut? Man darf weder essen oder trinken, noch sprechen oder Fragen stellen, da dies die Verhandlung stört und in die Länge zieht. Zudem sollte man den Gerichtssaal nicht verlassen. Dies ist zwar nicht verboten, aber es würde die auch nur unnötig stören.
Ich persönlich fand den Besuch bei Gericht interessant und habe in dieser Verhandlung viel gelernt. Zudem habe ich angefangen, mich mehr für den Beruf als Anwältin oder Richterin und das deutsche Rechtssystem zu interessieren.

Marla Hülsmann, 8e, Michael-Ende-Gymnasium Tänisvorst