Unbewusste Verhaltensweisen, die unseren Schlaf stören, fassen Mediziner unter „Parasomnie“ zusammen.
Schlafwandeln, Albträume und Schnarchen sind Phänomene, die viele Leute kennen. Der Oberbegriff für derlei Schlafstörungen lautet „Parasomnie“. Darunter fallen aber auch weniger harmlose Auffälligkeiten wie Schlaflähmungen oder sogar plötzlicher Kindstod.
Wenn der Schlafprozess unterbrochen wird, ist er nicht mehr erholsam. Eine parasomnische Phase dauert zwar nur wenige Sekunden oder Minuten an, in seltenen Fällen kann sie aber auch Stunden dauern. Meist treten die Phänomene im ersten Nacht-drittel des Tiefschlafstadiums auf. Wissenschaftler vermuten, dass eine erhöhte Aktivität des Gyrus postcentralis während des Tiefschlafes Parasomnie auslösen kann. Der Gyrus postcentralis ist ein Teil des Parietallappens im Großhirn, mit dem Schmerzen, Reize und Temperaturen wahrgenommen werden.
Einfache Phänomene wie Albträume oder Zähneknirschen werden auch durch traumatische Ereignisse ausgelöst. Im Kindesalter werden Schlafstörungen meist als vorübergehende Reifestörung des Gehirns eingestuft und daher als harmlos betrachtet. Rund 15 Prozent aller Kinder schlafwandeln einmal. Nur fünf Prozent schlafwandeln häufiger. Bis zum 15. Lebensjahr legt sich das Schlafwandeln meist von -alleine.
Im Erwachsenenalter ist Parasomnie komplexer und erfordert eine medizinische Abklärung. Jedoch liegt die Betroffenenquote bei nur zwei bis drei Prozent.
Bei älteren Menschen kann Parasomnie durch Medikamente ausgelöst werden. Weil ähnliche Phänomene auch durch eine Epilepsie hervorgerufen werden können, sollte bei wiederholten Aufwachstörungen unbedingt ein Neurologe aufgesucht werden. Bei regelmäßigem Auftreten ist unter Umständen die eigene sowie die Gesundheit anderer Menschen gefährdet. Etwa wenn in der parasomnischen Episode die Träume ausgelebt werden. So sind etwa Fälle bekannt, bei denen sexuelle Handlungen im Schlaf begangen wurden. Die parasomnische Episode wird von Betroffenen allerdings instinktiv und ohne psychische Konsequenzen durchlebt. An die begangene Handlung erinnern sie sich oft nicht mehr.
Als Betroffener sollte man prophylaktisch alles meiden, was das Aufwachen erschwert oder den Schlaf vertieft. Aus diesem Grund sollte man vor dem Schlafengehen auf Alkohol verzichten, Schlafentzug vermeiden und regelmäßige Zubettgeh-und Aufstehzeiten einhalten. Auch auf Schlafmittel sollte man verzichten und nach Möglichkeit regelmäßig Mittagsschlaf halten. Sofern erforderlich, erfolgt eine Therapie je nach Einzelfall psychotherapeutisch oder medikamentös.
Helene Erkes, 8b, Janusz-Korczak-Gesamtschule Neuss