Das Typische an der Jugendkriminalität ist, dass Jugendliche nicht kriminell werden, weil sie sich Dinge, die sie haben möchten, nicht selber kaufen können oder jemanden verletzen wollen, sondern, weil sie Grenzen austesten möchten, Abenteuerlust verspüren, Anerkennung wollen oder Langeweile haben. Außerdem sind es oft Mutproben, die in spontanen Gruppensituationen entstehen, wobei die manchmal schweren Folgen nicht bedacht werden.
So sind 50 Prozent aller Straftaten von Jugendlichen Diebstähle, meist Laden-oder Automatendiebstähle. Hinzu kommen Schwarzfahren, Sachbeschädigung wie zum Beispiel Graffiti, einfache Körperverletzungen und Drogendelikte. Schwere Gewalt wie Mord und Totschlag, Vergewaltigung oder massive Körperverletzung werden von fünf bis zehn Prozent aller Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter von 18 bis 20 Jahren begangen.
In den meisten Fällen ist die Jugendkriminalität nur eine Episode im Leben, die dann beendet ist, wenn die Jugendlichen ein Ziel erreicht haben, das sie schon lange verfolgen. Hierzu zählen zum Beispiel, einen Schulabschluss zu machen, eine Ausbildung abzuschließen oder eineFamilie zu gründen.
Info: Ab 14 Jahren ist man strafmündig und fällt bis zum 17. Lebensjahr unter das Jugendstrafrecht. Das Jugendgerichtsgesetz findet dann Anwendung. 18- bis 20-Jährige werden, je nach ihrer Reife und ihrem Entwicklungsstand, entweder nach dem Jugend- oder dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt.
Katrin Brüggemann, Mänchengladbach, Franz-Meyers-Gymnasium