Komunikation – Vorsicht, Fallen im Telefonvertrag

Oft klingen die Angebote der Telefon- und Internetanbieter in den Radio- oder Fernseherwerbungen verlockend. Es werden Versprechungen gemacht, Startguthaben vergeben oder sogar extra Router beigelegt, aber es ist immer dasselbe: Man muss einen Vertrag unterschreiben, in dem oftmals Mindestlaufzeit, Mindestverbrauch oder Einschränkungen auftauchen, die das „all inclusive“ gravierend beschränken.

Was immer wieder vorkommt: Man darf nur eine bestimmte Zeit gratis telefonieren. In andere Netze anrufen ist teuer. Der Verlockungspreis gilt nur ein Jahr. Ein vermeidlich hohes Startguthaben wird nur in Gutscheinen ausgestellt. Die Qualität lässt bei den billigeren Angeboten zu wünschen übrig.

So sollte man sich vor einem meist mindestens 24 Monate geltenden Vertrag genau informieren, auf was man sich einlässt. Das geht zum Beispiel bei den einzelnen Verkaufsstellen oder vielleicht über Freunden, die genau über den tatsächlichen Preis bescheid wissen, die Fallen vielleicht schon bemerkt haben oder sagen können, dass es keine großen Tücken gibt.

Philippe Dahl, Krefeld, Ricarda-Huch-Gymnasium