Das Mitführen in der Öffentlichkeit von den so genannten Softair-Waffen ist zwar seit 1. April .08 offiziell verboten – doch das heißt ja nicht, dass sich jeder daran hält…
Die Polizei gerät in immer mehr in Konflikte. Wie man auf dem Bild sieht,
ist die echte Waffe (rechts unten) fast kaum von der Softair (rechts oben) zu unterscheiden. Wenn jetzt zum Beispiel ein Jugendlicher sich mit so einer Anscheinswaffe auf der Straße aufhält, kann die Polizei aus einer Entfernung von zehn Metern nicht unterscheiden, ob es sich um eine echte Waffe handelt.
Die Polizei muss zur Waffe greifen und im „Notfall“ auch schießen. Zwar wurde schon im April 2003 ein Waffengesetz festgelegt, welches aber den Erwerb, den Besitz und das Führen von „Softair-Waffen“ erlaubt, wenn diese Plastikkügelchen im Kalieber sechs Millimeter verschießen und eine Schusskraft von 0,5 Joule nicht überschreiten. Die Gefahren, die von den „Softair-Waffen“ ausgehen, sind nicht immer gering. Man geht davon ausgeht, dass bei einer Schussleistung mit etwa 1 Joule das Projektil eine Mündungsgeschwindigkeit von etwa 100 Meter in der Sekunde aufweißt. Das ist aber bei Weitem nicht das Problem, das Aussehen ist das Fatale.
Tim Tiefers, Krefeld, Fichte-Gymnasium