Die Deutsche Bahn darf vorerst keine Bäume mehr auf dem Gelände für Stuttgart 21 fällen, wenn sie dieses Urteil missachten wird ein Zwangsgeld fällig. Da in diesem Gebiet seltene Tiere leben und diese nicht vertrieben werden dürfen, hat der Tierschutzverband dieses Urteil beim Gericht durchgesetzt.
Das Fällen der Bäume im mittleren Schlossgarten, ist der DB solange untersagt, bis sie ein Konzept zum Schutz der Fledermäuse und der Juchtenkäfer vorlegen können. Tun sie das nicht, so wird ein Zwangsgeld in einer Höhe von 250.000 Euro fällig. Schon vor dem Fällen der ersten 25 Bäume hatte das in Bonn ansässige EBA Zweifel aus Naturschutzrechtlichen gründen.
Der Vermittler Heiner Geißler wird mit Befürwortern und Gegnern von Stuttgart 21 sprechen, so die Grünen.
Danach sagten sie, wird er entscheiden, ob er es für positiv oder negativ hält, weiter zu machen. Die Grünen seien erst zu einem Gespräch bereit, wenn ein Baustopp eingelegt wird und alle Fakten offen diskutiert werden können. Bisher sei die CDU aber nur bereit darüber zu reden, was mit den Flächen passiert, die frei werden durch die Tieferlegung des Bahnhofes.
Lars Treichel, Kempen, Erich-Kästner Realschule