Über 40 Prozent aller Jugendlichen in NRW arbeiten – Nebenjobs bei Jugendlichen

Viele Jugendliche arbeiten, um ihr Taschengeld aufzubessern. Außerdem lernen sie durch das Arbeiten den Wert des Geldes zu schätzen und es nicht aus dem Fenster zu werfen.

Jugendliche unter 13 Jahren dürfen gar nicht arbeiten und Jugendliche unter 15 Jahren brauchen die Erlaubnis der Eltern, um arbeiten zu dürfen. Unter 15 Jahren dürfen Jugendliche nur zwei Stunden arbeiten. Diese zwei Stunden müssen bis 18 Uhr abgearbeitet werden. Wenn man aber zwischen 15 und 18 Jahren alt ist, dürfen die Jugendlichen bis zu acht Stunden an Werktagen arbeiten. Diese acht Stunden müssen zwischen sechs und 20 Stunden abgearbeitet werden.
Schüler dürfen 450 Euro im Monat verdienen.
Für Schüler ab 13 Jahren ist es erlaubt, als Babysitter, Dogwalker, Zeitungsausträger, Spieletester, Flyerverteiler oder Nachbarschaftshilfe zu jobben. Ab 14 kann man Botendienst, Gartenarbeit und Einkaufshilfe ausführen. Rechtlich ist es erlaubt, ab 16 in Fast-Food-Ketten als Mitarbeiter, als Online-Künstler, im Supermarkt als Regalfüller, in der Tankstelle, als Kellner oder als Aushilfe in Kleinbetrieben zu arbeiten. Außerdem ist es erlaubt, in jedem Alter als Model oder Schauspieler zu arbeiten. Jedoch muss man bei jedem Nebenjob beachten, dass es keine Last für die Jugendlichen ist und sie dürfen auch durch das Arbeiten die Schule nicht vernachlässigen.

Stephanie Ngyen, Emanuella Stadler, Aissa El Kaamouzi, 8b, Werner-V.-Siemens-Realschule Düsseldorf