Nach vielen Debatten entschied die Bundesärztekammer Anfang 2011 neue Grundsätze zur ärztlichen Sterbehilfe. Sterbehilfe wird schon in vielen Ländern praktiziert, wie in Deutschlands Nachbarstaaten Belgien und der Schweiz. Aktive Sterbehilfe bedeutet nach dem Pflegedienst-Online Lexikon „die aktive Herbeiführung des Todes auf Verlangen“ und passive Sterbehilfe, nach dem Focus Online vom 01.07.2008, „Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bei einer tödlich verlaufenden Erkrankung oder Verletzung“.
Die neuen Gesetze besagen ausdrücklich, dass es Ärzten verboten ist „Patienten auf deren Verlangen zu töten“, und gleichzeitig, dass „die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe ist“. Für den behandelnden Arzt ist nur aktive Sterbehilfe strafbar, der letzte Schritt muss eigenverantwortlich vom Sterbewilligen durchgeführt werden. Für viele Ärzte ist Sterbehilfe ethisch zweifelhaft, weil sie Leben retten, nicht beenden wollen. Auch die steigende Todeszahl durch Sterbehilfe, wie in Belgien, spricht für viele gegen Sterbehilfe.
Sterbehilfe schafft unter Patienten Gleichberechtigung. Manche Ärzte assistieren jetzt schon ihren Patienten durch passive und indirekte Sterbehilfe, während andere Ärzte dies ablehnen. Wenn Sterbehilfe für alle Patienten verfügbar wäre, hätten sie ein Anrecht auf einen friedlichen und quallosenTod, ohne darum betteln zu müssen.
Auch könnte man argumentieren, dass der Arzt Verantwortung für das Wohl seiner Patienten hat, wie es in der Fürsorgepflicht des Arztes steht. Viele Patienten leiden sehr lange und warten förmlich darauf, dass ihre Qualen beendet werden. Sterbehilfe würde den Qualen ein Ende setzen, wann immer sie es wollen. Dies wäre für die Angehörigen leichter, weil sie nicht hilflos zusehen müssten, wie eine nahestehende Person leidet.
Dringend erforderlich wären strenge Regulierungen zur Einführung von Sterbehilfe. Die Patienten müssten voll zurechnungsfähig sein, wenn sie ein Dokument unterschreiben, mit dem sie ihr Einverständnis zur Sterbehilfe geben.
Legale Sterbehilfe sollte es aus humanitären Gründen auf jeden Fall in Deutschland geben. Sie würde dazu beitragen, dass alle Patienten einen friedlicheren und sorgloseren Tod hätten. Sie würde für Gleichberechtigung sorgen und auch einen schmerzloseres Loslassen für die Familie und für den Patienten ermöglichen. Die steigende Todeszahl als Gegenargument ist absolut haltlos, da beispielsweise in Belgien die betroffenen Patienten nur unnötig lang weiter gelitten hätten und am Ende doch gestorben wären. Selbstmord ist nicht illegal und man darf sogar bis zu einen bestimmten Grad helfen, wieso also nicht mit der Einführung von Sterbehilfe alles sicherer, schmerzloser und gleichberechtigter machen?
Nur die Bundesärztekammer versteht wohl die zweifelhafte Entscheidung gegen die Legalisierung der Sterbehilfe.
Kirsty Campbell, Düsseldorf, International School Of Düsseldorf