Zum 1. Juli 2011 ist das Wehrdienständerungsgesetz in Kraft getreten. Die Gesetzesänderung ist in der Bundestagsdrucksache 17/4821 nachzulesen. Die Pflicht, den Grundwehrdienst oder einen Zivildienst abzuleisten, wurde ausgesetzt.
Somit ist eine tiefgreifende Veränderung für das Leben junger Männer bei der Bundeswehr und beim Zivildienst eingetreten. Junge Männer und Frauen können sich nach ihrer Schulzeit aussuchen, ob sie sofort in die Ausbildung oder Studium gehen, oder ein Freiwilliges Soziales Jahr antreten (FSJ).
Der abgeschaffte Zivildienst wird durch den Bundesfreiwilligendienst (BFD) ersetzt und ergänzt das schon seit 1962 bestehende freiwillige soziale Jahr.
Beide Dienste haben dasselbe Ziel: Sie sollen engagierten Menschen die Möglichkeiten eröffnen, sich über einen längeren Zeitraum hinweg, sozial für andere Menschen einzusetzen.
Die Unterschiede der beiden Dienste sind nicht groß, sondern liegen im Detail (siehe Infokasten).
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) richtet sich an junge Erwachsene im Alter von 16 bis 27 Jahren, die nicht mehr schulpflichtig sind. Sie können sich in den unterschiedlichsten sozialen Bereichen engagieren, wie zum Beispiel in Alten- und Pflegeheimen, Kindertagesstätten oder in Einrichtungen für behinderte Menschen.
Der 19-jährige Düsseldorfer Simon E.-H. hat sich für das Freiwillige Soziale Jahr entschieden und hilft in einer Schule für körperliche und motorische Entwicklung, in Düsseldorf am Volksgarten aus. Die Schule hat 220 Schüler für die 30 bis 40 „FSJler“ zuständig sind.
Unschlüssigen Schulabgängern kann Simon ein Soziales Jahr sehr empfehlen: „Es ist eine sehr befriedigende, sinnvolle Arbeit, die mir sehr viel Freude bringt. Der Umgang mit behinderten Kindern ist eine gute Erfahrung für junge Menschen, da man lernt, mit den unterschiedlichsten Situationen zu recht zu kommen. Ich bin davon überzeugt, dass ein Freiwilliges Soziales Jahr den Charakter bildet. Außerdem machen die 25 Seminartage Spaß, die jeder von uns in verschiedenen Jugendherbergen absolvieren muss.“
Obwohl sich bereits 35.000 junge Menschen im sozialen Bereich einsetzen, fehlt es in vielen Einrichtungen noch an freiwilligen und ehrenamtlichen Mitarbeitern.
Es bleibt abzuwarten, ob es die Politik schafft, freiwilliges Engagement für junge Leute attraktiv zu machen.
Vielen macht diese Arbeit bereits jetzt großen Spaß!
Infokasten:
Freiwilliges soziales Jahr:
– Im Alter von 16 bis 27 Jahren
– Dauer: 12 Monate
– Vollzeit
– Taschengeld beträgt 150 bis 250 Euro.
Bundesfreiwilligendienst:
– Im Alter von 16 bis 99 Jahren
– Dauer: 12 Monate
– Arbeitet im Alter von 16 bis 26 Jahren: Vollzeit
im Alter von 27 bis 99 Jahren: min. 20 Stunden die Woche
– Taschengeld beträgt bis zu 400 Euro.
Johanna Ebener-Holscher, Düsseldorf, Humboldt-Gymnasium