Die Folgen des jüngsten Datenklaus sind noch nicht abzusehen. Eine US-Sicherheitsfirma aus Milwaukee im US-Bundesstaat Wisconsin hatte im Sommer 2014 einen Datenklau bisher ungekannten Ausmaßes aufgedeckt. Dabei sollen 1,2 Milliarden Einwahldaten für Online-Dienste gestohlen worden sein.
Zu sicheren Nutzung von Internetangeboten rief daraufhin der Bundesjustizminster Heiko Maas auf. Nutzer von Online-Diensten sollen ihre Passwörter regelmäßig ändern und persönlich für Sicherheitsvorkehrungen sorgen. Internetanbieter müssen alles für die Sicherheit ihrer Kunden tun. Dennoch werden sie immer wieder von Hackern überlistet.
Dr. Peter Lischke ist Finanzexperte der Verbraucher Zentrale in Berlin. Er empfiehlt den Bankkunden, ihre Kontoauszüge nach Möglichkeit regelmäßig zu kontrollieren. Er rät, dies alle zwei Wochen durchzuführen. Bei entdeckten Unregelmäßigkeiten sei Kontakt mit der jeweiligen Bank aufzunehmen. Er macht deutlich, dass dies bis zu sechs Wochen nach der Buchung möglich ist.
Im März hat sich der Bundesrat für die Bestrafung für den An- und Verkauf von gestohlenen Daten ausgesprochen. Bisher ist der Handel mit den entwendeten Daten nicht strafbar, wohl aber der Diebstahl und die Nutzung der illegalen Daten.
Oft werden Daten von Hackern zur Versendung von Spam-Mails genutzt. Ein Handel der Daten auf dem Schwarzmarkt wird derzeit nicht ausgeschlossen. Die gestohlenen Daten bestehen aus E-Mail-Adresse und Passwort. Die Hacker haben vermutlich Sicherheitslücken bei Online-Diensten ausgenutzt. Die Daten sollen von mehr als 420 000 Webseiten stammen.
Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik rief Anbieter auf, ihre Sicherheitsmechanismen zu verbessern. Ob deutsche Nutzer betroffen sind, wird derzeit geprüft. Hiervon ist auszugehen.
Levi Kärber, 8a, Erzb. Suitbertus-Gymnasium Düsseldorf