Am 27. Oktober 2014 fand eine Schulkonferenz statt. Dort wurde beschlossen, dass die Nutzung von Mobiltelefonen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ab den Winterferien verboten wird.
Jedoch kamen auch Widersprüche, zum Beispiel wie man die eigenen Kinder dann noch erreichen könne, oder dass es eigentlich größere und wichtigere Probleme gebe, als die Nutzung von Mobiltelefonen. Diese Widersprüche kamen von manchen Lehrern, Eltern und Schülern. Aus diesem Grund kamen sie zu einem Kompromiss. Mobiltelefone dürfen nur in der Zeit von 7 bis 12.35 Uhr und 13.35 bis 15.05 Uhr nicht benutzt werden. Jedoch sei es gestattet, die Mobiltelefone in der Mittagspause zu benutzen. Oberstufenschüler dürfen ihre Mobiltelefone auch in Freistunden benutzen. Bei einem Verstoß werden die Mobiltelefone von der Lehrkraft vorübergehend eingezogen. Bild- und Tonaufnahmen jeglicher Art sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt, weil es dazu kommen kann, dass Bild- und Tonaufnahmen von einer Person ohne ihr Wissen veröffentlicht werden oder Mitschüler sie deswegen “mobben“. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der unterrichtenden Lehrkraft oder der Schulleitung.
Esme Gümüsoluk, 8a, Cornelius-Burgh-Gymnasium Erkelenz