In der Nacht zu Dienstag brannten an der Goethestraße sechs Mülltonnen. Bislang gibt es zu diesen Bränden keinerlei Erkenntnisse: Man weiß weder, wie sie zustande gekommen sind, noch, wer sie gelegt haben könnte.
Polizeisprecher André Kuba erklärte, dass der Kellerbrand vom 30. Mai durch einen Defekt an der Elektrik des Hauses entstanden zu sein scheint. Genau konnte man dies bisher aber nicht feststellen. „Das Feuer kann durch Fahrlässigkeit, etwa durch eine brennende Zigarette, entstanden oder auch vorsätzlich gelegt worden sein“, so Kuba. Brandbeschleuniger wie etwa Benzin oder ähnliches wurden aber definitiv nicht eingesetzt.
Der Leiter der Provinzial-Geschäftsstelle, Karl-Jürgen Huhn, nahm die Vorkommnisse zum Anlass darauf hinzuweisen, dass man sich gegen die Risiken eines Wohnungs- oder Hausbrandes auch versichern kann. „Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen infolge des Feuers ist in jedem Fall die eigene Krankenversicherung zuständig“, bestätigte Huhn, der auch Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im „Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute“ (BVK) ist. Bei chronischen Beschwerden oder dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung kann die eigene Unfallversicherung, unabhängig davon, ob gegen jemand anderen Schadensersatzansprüchen gelten gemacht werden können, der richtige Ansprechpartner sein.
Zuständig für Schadensersatz bei reinen Sachschäden im und am Haus sind die Gebäude- und Hausratversicherungen. Versicherungskaufmann Huhn sagt, dass die eigene Hausratversicherung bei Beschädigung von Gegenständen durch Ruß- und Rauchentwicklung aufkommt. „Sie zahlt den Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte und übernimmt die Aufräumkosten.“ Laut Huhn ist es absolut erforderlich, alle Schäden dem Versicherer zu melden: „Fotos von frischen Schäden sind immer hilfreich, und dann sollte man den betreuenden Versicherungskaufleuten die Geldbeschaffung überlassen.“
Colin Buss, Hückeswagen, Städt. Realschule Hückeswagen