Die Versammlungsfreiheit gilt auch für Hooligans – Dürfen Hooligans demonstrieren?

Meinungsfreiheit und damit auch das Recht, die Meinung in der Öffentlichkeit zu äußern, ist ein Grundrecht. Hierzu zählt auch die Versammlungsfreiheit.

Eine Versammlung besteht mindestens aus drei Teilnehmern, die zu einem aktuellen Thema ihre Meinung in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel äußern wollen. Die geplante Versammlung muss mindestens 48 Stunden vorher bei der Polizei angemeldet werden. Dabei muss das Thema, die voraussichtliche Anzahl der Teilnehmer und der Ort angegeben werden.
Die Polizei genehmigt die Versammlung und kann durch Auflagen die Durchführung einschränken. Eine Versammlung kann nur unter ganz wenigen Ausnahmen verboten werden. Hierzu zählt zum Beispiel ein erkennbarer Verstoß gegen das Grundgesetz oder die Androhung von Gewalt. Insofern dürfen Hooligans grundsätzlich demonstrieren, wenn bei der Anmeldung keine Verbotsgründe ersichtlich sind.

Anne Lüngen, 8c, Erasmus-V.-Rotterdam-Gymnasium Viersen