Infos zu Ausgehzeiten, Alkohol und mehr – Das Jugendschutzgesetz

Wer kennt das denn nicht? „Mama, wie lang darf ich auf der Party bleiben?“ Schweren Herzens müssen sich die Eltern entscheiden. Aber wie lange dürfen Jugendliche abends draußen bleiben?

Nach dem Jugendschutzgesetz darf der Aufenthalt in Gaststätten Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet

werden, wenn eine erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Ab 16 Jahren darf man z.B. eine Veranstaltung bis 24 Uhr besuchen. Abgesehen vom Jugendschutzgesetz sollten Eltern mit ihren Kindern über dieses Thema reden und ein gutes Mittelmaß finden, da die meisten Jugendlichen mit den Ausgehzeiten nicht zufrieden sind. Und denken Sie immer daran: Sie waren auch mal jung!

Alkohol und auch andere Drogen sind auf Partys keine Seltenheit, denn von den 13- bis 14-Jährigen trinken 14 Prozent regelmäßig Alkohol, mindesten einmal wöchentlich. Dagegen trinken schon die 15-jährigen regelmäßig Alkohol. Und schon 3 Prozent der 16-Jährigen haben ernste Probleme mit Alkohol. Die 16-jährigen Mädchen, die schon Alkohol getrunken haben, trinken meist das Doppelte von dem, was der Körper noch verkraften kann. Bei den Jungen in diesem Alter ist es schon fast das Dreifache.

9 Prozent der 13-jährigen Mädchen und 16 Prozent der Jungen hatten schon Rauscherfahrungen. Bei den 15-Jährigen liegt dieser Prozentsatz bei den Mädchen bei 30 Prozent und bei den Jungen bei 46 Prozent.

Die Techno-Szene boomt, auch bei den Jugendlichen. Oft werden auf Partys Aufputschmittel wie Ecstasy (XTC) eingenommen. Circa 6 Prozent der Jugendlichen haben schon mindestens einmal Drogen dieser Art zu sich genommen. Als „Einstiegsdroge“ wird auch oft Cannabis bezeichnet. Denn schon 50 Prozent der Jugendlichen haben diese Droge schon mal konsumiert. Von den Jugendlichen wird Cannabis oft nicht als Droge bezeichnet, aber die meisten wissen nicht, dass der im Cannabis enthaltene Wirkstoff THC stark abhängig macht!

Wir Jugendlichen finden es toll, wenn die Erwachsenen „mal ein Auge zu drücken“. Trotzdem ist es die Pflicht der Erwachsenen, dafür zu sorgen, dass Jugendliche nicht an Alkohol und Drogen ran kommen!

Alex Bennighoven und Julian de Jong, Goch, Gesamtschule Mittelkreis