Sie ist der letzte Vorbote der Bundestagswahlen: Unsere Landtagswahl. Eine unserer Schülerautorinnen hat sich mit den wichtigsten Fragen auseinandergesetzt. Wer steht zur Wahl? Und wer könnte künftig regieren?
Bei der Landtagswahl in NRW steht viel auf dem Spiel: Erfahrungsgemäß gilt diese Wahl als wichtiger Gradmesser für die Bundestagswahl im September 2017. 31 Parteien wurden inzwischen vom Landeswahlausschuss für die anstehende Wahl zugelassen. Als aussichtsreiche Spitzenkandidaten gehen ins Rennen: Hannelore Kraft (SPD), Armin Laschet (CDU), Sylvia Löhrmann (Grüne), Christian Lindner (FDP), Christan Leye & Özien Denirel (Linke) und Marcus Pretzell (AfD).
Schafft es die AfD auch in den NRW-Landtag? Kann die CDU wieder zulegen? Kehren die Linken in das Landesparlament zurück? Ist der Erfolg der Piraten endgültig Geschichte? Geben die Wähler Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) die Chance auf eine weitere Amtszeit? Und wie steht es um den Koalitionspartner, die Grünen?
Antworten gibt es am 14. Mai 2017, am Muttertag, gegen 18 Uhr. Doch welche Konstellationen wären denkbar?
Sollten die Linken im Parlament vertreten sein, wäre bei der Ablehnung einer Großen Koalition unter Umständen eine rot-rot-grüne Koalition möglich, um eine Mehrheit im Landtag zu erreichen.
Regierungsbildungen sowohl aus CDU und FDP als auch aus SPD und Grünen erscheinen derzeit unwahrscheinlich. Sollten die Linken jedoch nicht in den Landtag einziehen, hätte eine sozial-liberale Koalition möglicherweise eine Mehrheit. Aber auch die Jamaika-Koalition hat eine reale Chance. Noch ist es schwer abzusehen, auf was es hinausläuft, denn laut der Prognosen käme lediglich eine große Koalition auf eine Mehrheit.
Wissenswertes:
Der NRW-Landtag wird nach dem System der personalisierten Verhältniswahl mit geschlossenen Listen gewählt, das dem Bundestagswahlrecht ähnelt. Der Landtag hat mindestens 181 Abgeordnete, von denen 128 in Wahlkreisen direkt über die Erststimme gewählt werden. Maßgeblich für die relative Größe der Fraktion im Landtag ist aber die Zweitstimme. Überhangmandate werden durch Ausgleichsmandate ausgeglichen, so dass praktisch immer eine dem Zweitstimmenanteil entsprechende proportionale Zusammensetzung des Landtages sichergestellt wird. Nur Parteien können mit Landeslisten kandidieren. Direktkandidaten können von Wählergruppen und einzelnen Wahlberechtigten aufgestellt werden. Gegenüber der letzten Landtagswahl 2012 wurden die Wahlkreise zum Teil den geänderten Bevölkerungsverhältnissen angepasst.
Alina Boshtraj, Klasse 8b, Franz-Haniel-Gymnasium