Man unterscheidet zwischen Computerkriminalität oder Internetkriminalität. Laut dem Bundeslagebild des BKA, ist zu entnehmen, dass Computerbetrug, Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten, Fälschung beweiserheblicher Daten, Datenveränderung oder Computersabotage und Abfangen von Daten einschließlich Vorbereitungshandlungen der Computerkriminalität einzuordnen sind.
Wenn das Internet zu kriminellen Handlungen missbraucht wird, dann spricht man von Internetkriminalität. Zu Internetkriminalität gehören Phishing im Bereich Onlinebanking, Straftaten mit DDoS-Attacken (Distributed Denial of Service), alle Ausprägungen digitaler Erpressung und alle Delikte, bei denen die EDV zur Planung, Vorbereitung oder Ausführung eingesetzt wird. DDoS-Attacken stehen, wie zuvor erwähnt, für Distributed Denial of Service. Hierbei wird ein Service zum Beispiel mit E-Mails überlastet, damit es im Internet nicht mehr erreichbar ist.
Im Jahre 2011 wurden insgesamt 59.494 Fälle von Cybercrime erfasst. Das ist gegenüber 2007 eine Zunahme von 42,5 Prozent. Nicht umsonst sind „geschäftliche“ Computer sehr geschützt, denn durch Cybercrime verloren zwei Drittel der deutschen Unternehmen Firmengeheimnisse. Somit steht Deutschland auf Platz zwei, vor Frankreich und hinter den USA. Von allen kriminellen Taten ist Computerbetrug mit einem Anteil von 45 Prozent die größte Straftatengruppe im Lagebild, die aufgezeichnet wurde. Anscheinend entwickelt sich Cybercrime zu einer neuen Kriminalitätsmacht.
Filip Herrmann, Wesel, Andreas-Vesalius-Gymnasium