Das Arbeitsgesetz besagt, dass man erst ab 15 Jahren
arbeiten darf. Eine Ausnahme ist das Babysitten.
Bereits mit 13 Jahren darf man Babysitten. Jedoch nur, wenn das Kind älter als drei Jahre alt ist und der Babysitter im näheren Umkreis wohnt.
Ist das Kind schon mindestens sechs, muss der Babysitter
nicht aus der direkten Nachbarschaft kommen. Schließlich
kommt ein sechsjähriges Kind viel besser alleine zurecht als
ein kleineres. Dies gilt natürlich nur, wenn es draußen noch hell ist, denn sonst könnte der Babysitter bei Dunkelheit selber Angst bekommen.
Mit 15 sieht das allerdings schon wieder anders aus. Dann
ist man bereits selbstständiger und kann auch bis 21 Uhr
auf das Kind aufpassen.
Es ist also zunächst gar nicht so einfach, doch wer diese
Hinweise beachtet, bekommt beim Babysitten keine
Schwierigkeiten.
Kim Hütz, Mänchengladbach, Franz-Meyers-Gymnasium