Jobs – Babysitten schon mit 13

Das Arbeitsgesetz besagt, dass man erst ab 15 Jahren

arbeiten darf. Eine Ausnahme ist das Babysitten.

Bereits mit 13 Jahren darf man Babysitten. Jedoch nur, wenn das Kind älter als drei Jahre alt ist und der Babysitter im näheren Umkreis wohnt.

Ist das Kind schon mindestens sechs, muss der Babysitter

nicht aus der direkten Nachbarschaft kommen. Schließlich

kommt ein sechsjähriges Kind viel besser alleine zurecht als

ein kleineres. Dies gilt natürlich nur, wenn es draußen noch hell ist, denn sonst könnte der Babysitter bei Dunkelheit selber Angst bekommen.

Mit 15 sieht das allerdings schon wieder anders aus. Dann

ist man bereits selbstständiger und kann auch bis 21 Uhr

auf das Kind aufpassen.

Es ist also zunächst gar nicht so einfach, doch wer diese

Hinweise beachtet, bekommt beim Babysitten keine

Schwierigkeiten.

Kim Hütz, Mänchengladbach, Franz-Meyers-Gymnasium