Wo hierzulande der Aufdruck „Für Kinder unter drei Jahren nicht geeignet“ reicht und es im Ermessen der Eltern liegt, was sie ihren Kindern zu Essen und zu spielen geben, gibt es in Amerika ein striktes Verbot. Die Rede ist von Überraschungseiern der Marke Ferrero.
Von David Rettich, Klasse 8b, St.-Ursula-Gymnasium Düsseldorf
Doch bald ist es erlaubt, dass die Eier die Reise über den Atlantik antreten dürfen. Bisher war es nämlich so, dass man diese Süßigkeit ins Land der unbegrenzten Möglichkeiten nicht einführen durfte. Grund dafür ist das Einfuhrgesetz aus dem Jahr 1938, das 2001, nach dem Anschlag auf die Twin Towers, drastisch verschärft wurde.
Amerikanische Konzerne fürchten die Konkurrenz
Wahrscheinlich wurde das Gesetz ursprünglich erlassen, damit niemand Waffenteile oder Ähnliches ins Land schmuggeln konnte. Dass das Gesetz bisher noch nicht außer Kraft gesetzt worden ist, liegt wohl eher daran, dass die amerikanischen Schokoladen-Hersteller sich einen Vorteil dadurch verschaffen wollten.
Und diese Überlegungen wären gar nicht unbegründet. Denn nachdem der Konzernerbe von Ferrero die Firma 2005 übernahm, hat sich Ferrero als einer der größten Süßigkeitenhersteller weltweit etabliert. Es kursieren Gerüchte, dass zwischen den amerikanischen Firmen und den Gesetzgebern Geld geflossen ist, damit das Gesetz bestehen bleibt.
Der Grund: Erstickungsgefahr?
Diese Vorwürfe konnten aber nie belegt werden. Der offizielle Grund für das Einfuhrverbot der „Ü-Eier“ ist eine mögliche Erstickungsgefahr an den darin enthaltenden Spielsachen. Ob die Gefahr, das im Ei enthaltene Spielzeug zu verschlucken, wirklich so groß ist, sei dahingestellt. Den gelben Plastikbehälter komplett zu verschlucken ist sicherlich möglich, aber nicht sonderlich wahrscheinlich.
Wer doch Überraschungseier mit ins Flugzeug nimmt, sollte sie besser aufgegessen haben, bevor er den Zoll durchquert. Denn wer versucht, sie durch den Zoll zu schmuggeln, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 2.500 US-Dollar pro Ei rechnen. Ein weniger riskanter Weg, um Verwandten oder Freunden eine Freude zu machen, ist es die „Ü-Eier“ per Post zu verschicken.
Vorreiter: Kinder Joy
Hierbei könnten sie zwar trotzdem entdeckt und beschlagnahmt werden, aber es ist keine Geldstrafe zu erwarten. Diese Überlegungen gehören hoffentlich bald der Vergangenheit an. Darauf baut zumindest der amerikanische Zoll und sicherlich auch viele Touristen und einreisende Amerikaner.
Seit 2018 dürfen schon einige von Ferreros Eiern die Grenze nach Amerika passieren. Bei dieser Sorte handelt es sich jedoch – zum Bedauern vieler Ü-Ei Fans – nicht um das klassische „Ü-Ei“, sondern das „Kinder Joy“. Bei dieser Variante sind Spielzeug und Schokolade voneinander getrennt in zwei Kammern untergebracht. Ob diese Sorte bei der amerikanischen Bevölkerung so gut ankommt, dass sich die Schmuggelmenge verringert, bleibt noch abzuwarten.
Schokolade gefährlicher als Maschinengewehre?
Letztendlich könnte man sich eher die Frage stellen, ob das Verbot von Schokoladen-Eiern in einem sinnvollen Verhältnis zu den amerikanischen Waffengesetzen steht. Dort können Kinder leichter an Waffen gelangen als an Überraschungseier und so sich und andere in große Gefahr bringen. Erst dieses Jahr hat ein Kind in der Schule Lehrer und Schüler erschossen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist noch niemand mithilfe eines Überraschungseis getötet worden.