Schützen- und Sportschützenvereine – Schadet das neue Waffengesetz?

Das neue Waffengesetz sieht vor, dass großkalibrige Waffen in Schützenvereinen erst ab 18 Jahren freigegeben werden anstatt mit 14 Jahren. Zudem sollen unangemeldete Hausdurchsuchungen von Waffenbesitzern durchgeführt werden.

Durch diese Erlasse könnten die Sportschützen und Schützenvereine weniger Zulauf erhalten. Schon jetzt laufen viele Schützenvereine Sturm und drohen mit der Gründung einer neuen Partei um ihre Forderungen nach einer Stoppung des neuen Waffengesetzes durchzusetzen.

Es gibt auch Ausnahmen wie der Drevenacker Schützenverein, dort glaubt man nicht, dass man Probleme mit der neuen Waffenregelung bekommt. Da sie wichtige soziale Kontaktpunkte in der Deutschen Gesellschaft sind. Dazu stammen viele Vereinsmitglieder aus Ländlichen Regionen, wo es eine Selbstverständlichkeit ist in den Schützenverein einzutreten, dies hängt natürlich mit dem Stolz zusammen.

Stefan Buchmann, Claas Schulte-Bunert und Matthias Janzen, Wesel, Städt.realschule Mitte