Yannick Schlupkothen interviewt Annett Kurz aus Schwäbisch Hall (Baden Württemberg ). Ihr Beruf: Vollzugsbeamtin.
YS: Wie ist der Arbeitalltag eines Gefängniswärters?
AK: Zuerst muss ich klarstellen, dass es nicht mehr Gefängniswärter heißt, sondern Vollzugsbeamter. Der Arbeitsalltag besteht in der Beaufsichtigung und Betreuung der Insassen. Denn alltägliche Dinge kann ein Gefängnisinsasse nur mit Hilfe erledigen.
YS: Was sind das für Dinge?
AK:Ganz normale Dinge des Alltags eben: Wecken, Essensausgabe, Wäsche wechseln und natürlich die Begleitung zu allen Aktivitäten. Begleitung zur Arbeit, zur Freizeit und zu Arztbesuchen und Gerichtsverhandlungen. Das alles kann und darf ein Insasse nicht alleine.
YS: Gibt es so etwas wie eine Zellenkontrolle? Und wenn ja, was wird kontrolliert?
AK: Ja, es gibt Kontrollen in Abwesenheit des Gefangenen. Hierbei werden verbotene Gegenstände wie Waffen, Werkzeug oder Drogen gesucht.
YS: Haben die Vollzugsbeamten Waffen?
AK: Es gibt Waffen, diese werden aber unter Verschluss gehalten und nur in wirklichen Ernstfällen freigegeben.
YS: Was sind das für Waffen?
AK: Normale Dienstpistolen, Pfefferspray und Schlagstöcke wie bei Polizeibeamten.
YS: Gibt es schon mal gefährliche Situationen im Berufsalltag eines Vollzugsbeamten?
AK: Schlägereien sind gefährlich. Hier darf kein Vollzugsbeamter alleine einschreiten, sondern muss Alarm auslösen und Kollegen zu Hilfe rufen. Die Beteiligten an der Schlägerei werden dann getrennt und bei Anzeige droht eine Haftverlängerung. Intern kann auch eine Freizeit- oder Arbeitssperre verhängt werden.
YS: Gibt es eine Uniformpflicht und spezielle Haftkleidung?
AK: Für die Beamten besteht in der Tat eine Uniformpflicht, die Insassen allerdings tragen ganz normale Kleidung.
YS: Wie verhalten sich männliche Insassen gegenüber weiblichen Vollzugsbeamten?
AK: Die Mehrheit der Insassen ist sehr höflich gegenüber weiblichen Vollzugsbeamten, nur Häftlinge, in deren Kulturen Frauen geringer eingestuft werden, haben damit schon mal Probleme.
YS: Haben Sie bei diesen Häftlingen dann mehr Angst oder sind Sie vorsichtiger?
AK: Unvorsichtig und unaufmerksam darf man niemals sein. Eigensicherung geht immer vor. Bei Angst allerdings wäre ich in diesem Job fehl am Platz.
YS: Wie lange dauert die Ausbildung zum Vollzugsbeamten, und welche Voraussetzungen muss man mitbringen?
AK: Man muss 18 Jahre alt sein und entweder Mittlere Reife oder den Hauptschulabschluss mit anschließender Berufsausbildung vorweisen, egal in welchem Beruf. Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
YS: Dann kann also jeder diesen Beruf ergreifen?
AK: Voraussetzungen neben der schulischen Qualifikation sind körperliche Fitness und ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis.
YS: Wie empfinden Sie selber Ihren Beruf?
AK: Es braucht Verantwortungsbewusstsein, man muss gerne mit Menschen arbeiten und ruhig bleiben in schwierigen Situationen. Ich jedenfalls habe meine Berufswahl bis heute nicht bereut.
Info: www.jva-schwaebisch-hall.de
Yannick Schlupkothen, Kempen, Erich-Kästner Realschule