Da Karneval gerade vorbei ist und wir gehört haben, dass Jugendliche immer leichter an Alkohol kommen, sind wir diesem Gerücht nachgegangen. Wir haben vermutet, dass wir keinen Alkohol bekommen werden, weil wir noch keine 16 Jahre alt sind.
Aber erst zu den Fakten: Im Jugendschutzgesetz steht, dass man mit 16 nur Bier, Wein und Sekt holen darf. Branntweinhältige Getränke, wie zum Beispiel klare Schnäpse, Whiskey, Weinbrand, Liköre, Wodkafeige Magenbitter, Pfläumli’s und Cocktails sollte man erst mit 18 bekommen. Man darf, wenn ein Sorgeberechtigter dabei ist, auch schon mit 14 etwas trinken.
Wenn die Läden gegen die geltenden Gesetze verstoßen, können sie zu einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro, in schweren Fällen sogar zu einer Haftstrafe verurteilt werden. Laut Gesetz müssen an jeder Alkoholverkaufstelle die Vorschriften aushängen. Bei Zweifelsfällen müssen die Verkäufer das Alter der Jugendlichen nachprüfen.
An zwei Tagen machten wir uns auf den Weg in verschiedene Läden, um dem oben genannten Gerücht nachzugehen. Wir haben dabei festgestellt, dass unsere Vermutung völlig falsch war, da wir in drei von zehn Läden Alkohol bekommen haben. In kleinen Kiosks war es sehr einfach Alkohol zu bekommen, da fast keine Leute da waren. In großen Supermärkten war es schwieriger an Alkohol zu kommen, da noch andere Leute außer die Verkäufer da waren. Ist es also unsere Schuld, dass immer mehr Jugendliche trinken und besoffen sind, wenn die Erwachsenen sich nicht an das Gesetz halten?
Chantal Janßen und Andrea Thellmann, Goch, Gesamtschule Mittelkreis