Kommentar – Sterbehilfe statt Therapie

In Belgien hat ein zu lebenslänglicher Haft verurteilter Sexualstraftäter namens Frank Van Den Bleeken das Recht auf Sterbehilfe bekommen. Diese Tat hat Aufsehen erregt, da der 50 Jahre alte Mann aufgrund der überfüllten Gefängnisse nicht behandelt werden konnte.

Doch dieses Urteil hat zwei Seiten. Die Angehörigen der vergewaltigten und dann ermordeten Frau können es nicht nachvollziehen, dass der Mörder des Opfers Sterbehilfe bekommt. Für den Angeklagten ist es jedoch eine Möglichkeit mit Würde zu sterben. Wenn es in Belgien außerdem erlaubt ist, Sterbehilfe zu verlangen, dann gilt es auch für Frank Van Den Bleeken. Die Lösung sollte jedoch sein, dass jeder Verurteilte das Recht auf eine Therapie hat und diese auch bekommt.

Johanna Spohr, 8c, Cornelius-Burgh-Gymnasium Erkelenz