Inzest, auch Blutschande genannt, ist eine sexuelle Beziehung zwischen Verwandten bis zum fünften Verwandtheitsgrad. Es ist verboten, da die Kinder aus Inzestbeziehungen meist tot oder behindert geboren werden. Wissenschaftler erklären dies mit dem genetischen Aufbau des Menschen, da die Erbkrankheiten, die jeder Mensch in sich trägt, in diesen Fällen von beiden Elternteilen übertragen werden. Dadurch wird die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass es zu schwereren Erkrankungen kommt.
Aufgrund der vorhin genannten Tatsachen ist Inzest in Deutschland verboten und wird mit bis zu drei Jahren Haft bestraft. Weltweit ist es nicht einheitlich geregelt. Jedoch ist es in den meisten Industriestaaten (USA, Großbritannien, Niederlande) verboten.
In der römisch-katholischen Kirche verstößt Inzest zwischen Verwandten des ersten Verwandschaftsgrades gegen das Gebot Gottes. Im Alten Römischen Reich war Inzest ebenfalls verboten. Vor allem Kaiser Claudius versuchte eine Lücke in der damaligen Gesetzeslage zu finden. Dies tat er, um die Tochter seines Bruders zu heiraten. Der Jurist Gaius bemerkte diese Lücke und korrigierte das Gesetz. Im 3. Jahrhundert brachte Ulpain ein Gesetz hervor, dass Inzest bis zum vierten Verwandtschaftsgrad verbot.
Inzest ist ein Thema, das sehr heikel ist, deshalb muss sich jeder eine eigene Meinung dazu bilden.
Finn Plevier & Maunel Weßels, Goch, Gesamtschule Mittelkreis