Sterbehilfe – Selbstbestimmte Erlösung?

Beim Thema der aktiven Sterbehilfe scheiden sich die Geister. Ein Kommentar.

Kürzlich haben 180 deutsche Ärzte einen Brief unterschrieben, in dem die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in Deutschland gefordert wird. Darin wurde auch der Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery, der sich vehement gegen Sterbehilfe stellt, kritisiert. Der Brief appellierte auch an den deutschen Bundestag, der am dritten Juli über eine Neuregelung der Sterbehilfe berät. Bei dem Thema gehen die Meinungen auseinander.

Wenn jemand an einer unheilbaren, degenerativen Krankheit leidet, ist ihm jede Hoffnung genommen, irgendwann wieder ein beschwerdefreies Leben zu führen. Im schlimmsten Fall ist er jahrelang an sein Bett gefesselt, wird durch Maschinen am Leben gehalten und hat keinen Ausweg aus seiner qualvollen Existenz. Solche Pflege- und Krankheitsfälle können auch für Angehörige eine enorme psychische Belastung darstellen.

Sofern der Betroffene im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte ist oder eine entsprechende Patientenverfügung existiert, sollte er die Möglichkeit haben, seinem Leiden ein selbstbestimmtes Ende zu bereiten.

Eine in Deutschland legale passive Sterbehilfe ist zwar eine Möglichkeit, allerdings beinhaltet diese manchmal auch mehrere Tage unvorhersehbares Leiden, bevor der Tod eintritt. Das Verbot aktiver Sterbehilfe ist ein großer Einschnitt in die persönliche Selbstbestimmung.

Nun gibt es auch die unter Politikern stark verbreitete Meinung, dass es vollkommen reicht, einfach die Schmerzen des Patienten per Palliativmedizin zu beenden. Aber das ist auf Dauer nur schwer möglich: Hier werden zwar teilweise die physischen Schmerzen eingeschränkt. Aber die starke psychische Belastung und die Tatsache, dass man kein gesundes Leben führen kann, von Maschinen abhängig und auf die Hilfe von Angehörigen und Pflegern angewiesen ist, werden kein bisschen gelindert.

Vermutlich will jeder Mensch seiner Familie als jemand in Erinnerung bleiben, der stark war und wusste, was er wollte. Und nicht als ein ausgezehrter Körper, der eventuell wahrnehmungslos und unfassbar leidend vor sich hin siecht.

Meiner Meinung nach grenzt es nahezu an Folter, einen Menschen zu einem Leben zu zwingen, das er selbst für nicht lebenswert hält.

Abgesehen davon umfasst aktive Sterbehilfe mehr als nur die Beihilfe zum Tod. Auch die Familie erhält psychologische Unterstützung, es gibt Akte der Anteilnahme und Zuneigung. Ich bin für die gesetzliche Regelung aktiver Sterbehilfe im Namen der Selbstbestimmung und Würde.

Lennart Moritz, 8b, Konrad-Heresbach-Gymnasium Mettmann