Bei schönem Wetter nutzen viele Fußgänger und Radfahrer den Benrather Schlosspark. Doch laut Düsseldorfer Straßenverkehrsordnung ist das Radfahren in Grünanlagen verboten, da Rücksicht auf Fußgänger genommen werden muss. Doch seit dem 4. Dezember 2006 besteht eine Route im Benrather Schlosspark, auf der das Radfahren an Werktagen erlaubt ist.
Diese Route führt am Rosengarten und der Orangerie entlang. „Sie wurde zu Gunsten der Schüler errichtet, die diese Strecke benutzen dürfen und so nicht mehr an der stark befahrenen Urdenbacher Allee entlang fahren müssen“, sagt Sabine Krohm-Steinberg, Presse- und Öffentlichkeitsbeauftragte der Stiftung Schloss und Park. Doch der Park wird außerhalb der Route immer noch von vielen Radfahrern benutzt, und es kommt fast monatlich zu Unfällen. Deshalb sollen ab Anfang des kommenden Jahres Kontrollen vom Düsseldorfer Ordnungsamt durchgeführt werden. Wer ab diesem Datum außerhalb der Route noch mit dem Rad im Benrather Schlosspark unterwegs ist, muss mit einer Strafe von rund zehn Euro rechnen.
Florian Fliescher, Düsseldorf, Städt.gymnasium Koblenzer Straße